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Originalthema:

Probleme mit dem Cashback

(Thema erstellt am: 13-02-2021 09:32 AM)
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-Volker72-
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Im Oktober habe ich meinen neuen QLed Fernseher mit passender Soundbar gekauft.

Ich habe extra beim lokalen Händler (wenns keiner mehr macht sterben die aus).

Mit der Beworbenen Cashback Aktion war er zudem kaum teurer wie Amazon.

Was ich natürlich nicht ahnte...das Geld (immerhin 350€) werde ich nie sehen !!!!!!

Direkt nach dem Kauf registriert, dann nach 3 Wochen mal vorsichtig gefragt wann ich mit dem Geld rechnen könne,

erhielt ich als antwort dauert in der Regel 4-6 Wochen. Es sei von meiner Seite alles korrekt, dauert aber halt...

Nach etwa 7 Wochen habe ich noch mal nachgehakt, da hies es auf einmal ich habe den falschen Modellcode eingegeben, deshalb könne man es nicht bearbeiten...klar ;(

Ich bekäme einen neuen Link und soll nochmal neu registrieren, bekam ich tatsächlich -funktionierte aber leider nicht.

Es folgten noch ZIG Telefonate, immer mit netten und sehr hilfsbereiten Damen die mir immer versprachen sich zu kümmern und ich bekomme auf jeden Fall meine Geld.

Leider ist NIE was passiert ! Mitte Januar hiese es auf einmal ich hätte damals TV und Soundbar vertauscht, das wäre das Problem.

Mittlerweile ist mitte Februar und ich habe definitiv keine Lust mehr !

Da ich aber nicht gewillt bin die versprochenen 350€ abzuschreiben hab ich nun einen Anwalt beauftragt das Geld von Samsung einzutreiben.

Hat jemand ähnliches erlebt ? Ich bin doch sicher nicht der Einzige !

Ich wäre auch für eine Sammelklage offen !!

136 Antworten
DavidB
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Nenne mir bitte mal deine Vorgangsnummer. Bitte hier und nicht per PN.

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Gehörnt
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Hallo DavidB, 

eine Vorgangsnummer konnte ich leider nicht finden. Wo steht diese?

Vielleicht helfen auch die Registrierungsnummern weiter, die ich nach der Cashback-Registrierung in einer Bestätigung-E-Mail erhalten habe:

Sky Promotion Nov - Dec 2020 Aktion: DEU3012607CQGRN

Samsung SuperDeals TV / Soundbar Dezember 2020 Aktion: DEU3013128CRJBY

Vielen Dank, dass du dich der Sache annimmst. 

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AlwinS
Moderator
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Hallo @Gehörnt,

ich hab hier bei den Kollegen nachgefragt, wie der Stand bei ihnen ist. Wenn ich etwas Neues erfahre, melde ich mich zurück.

 

Liebe Grüße

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Gehörnt
Journeyman
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Hallo AlwinS, 

vielen Dank für deinen Einsatz. 

Mittlerweile hat mir der Verkäufer angeboten, dass ich den TV wieder zurücksenden kann, was natürlich nicht im Sinne des Erfinders ist, denn der TV funktioniert einwandfrei. Der Verkäufer macht das, weil er das Vorgehen von Samsung als absolut unrühmlich ansieht. Die konkrete Wortwahl des Verkäufers möchte ich hier nicht zitieren. 

Liebe Grüße 

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AlwinS
Moderator
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Ich habe inzwischen eine Rückmeldung von den Kollegen erhalten, @Gehörnt. Diese haben mir die Information gegeben, dass es sich bei Ebay nicht um einen teilnehmenden Händler handelt. Das war auch der Grund, weswegen die Registrierungen nicht als gültig geprüft wurden. Ich verstehe, dass du dir eine andere Antwort erhofft hattest.

 

Liebe Grüße

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Gehörnt
Journeyman
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Hallo AlwinS, 

das ist doch genau die Wurzel des Übels. Der Kauf hat "quasi" nicht bei Ebay stattgefunden. Der namhafte Verkäufer besitzt keinen eigenen Online-Shop und vertreibt seine Produkte ausschließlich bei Amazon, Otto und Ebay. Zudem findet man auf Ebay immer wieder (auch für meinen Aktions-TV) explizit autorisierte Samsung-Händler. Wo sollte man zudem während des Lockdowns einen teilnehmenden Händler finden?

Und selbst wenn die Samsung Electronics GmbH Ebay als Kaufort für meinen TV ansieht, ist das für mein Anliegen komplett irrelevant.

Entscheidend für die noch zu erfolgende Genehmigung der Cashbacks sind AUSSCHLIEßLICH die bewussten Täuschungen von 6 (!!!) verschiedenen Mitarbeiter*innen, die mich überhaupt erst veranlasst haben, den TV zu kaufen.

Deshalb bitte ich dich, den Sachverhalt mit diesem Hintergrund zu verfolgen. 

Die "Ausrede", dass der TV bei Ebay gekauft wurde, habe ich ja bereits mehrfach per E-Mail erhalten. Jedoch geht es NICHT um den Kaufort (ich verstehe, dass Ebay nicht zu den teilnehmenden Händlern gehört), sondern um die bewussten Täuschungen nach §123 BGB durch gleich 6 (!!!) Mitarbeiter*innen, ohne die es niemals zum Kauf gekommen wäre. 

Vielleicht macht man sich mal die Mühe, die Tonbandaufnahmen anzuhören. 

Gerne stelle ich auch die siebenseitige Korrespondenz zur Verfügung. 

Liebe Grüße 

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Members_8LyALxl
Journeyman
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Bei mir ist es nicht anders und werde es wohl auch über ein Anwalt laufen lassen. Da bin ich froh das man Rechtsschutz hat.

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FabianD
Moderator
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Hallo @Gehörnt und @Members_8LyALxl ,

ich kann nachvollziehen, dass ihr enttäuscht seid. Allerdings ist das in den Teilnahmebedingungen klar formuliert:
"Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich private Endkunden ab 18 Jahren, die im Aktionszeitraum ein neues Aktionsgerät bei einem teilnehmenden Händler in Deutschland erworben haben. Groß- und Einzelhändler sind nicht teilnahmeberechtigt. Privatverkäufe/-käufe sowie Verkäufe/Käufe über Online-Versteigerungen (z. B. eBay) und Verkäufe/Käufe von gebrauchten Geräten sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Aktion gilt nur für vorrätige bzw. sofort verfügbare Aktionsgeräte."

Gerne könnt ihr euch bei Rückfragen an das Team vom Aktionssupport wenden, das ihr unter der Telefonnummer 06196 77 555 12 erreicht. Oder ihr meldet euch über das Formular "Lob &Kritik" bei den Kollegen vom Beschwerdemanagement. 

FabianD.jpg
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Gehörnt
Journeyman
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Hallo FabianD, 

leider irrst auch du dich. 

Ich verstehe die Argumentation von Samsung. Diese ist jedoch falsch. 

Ich glaube, dass aus ihr mich bei Samsung sehr gut versteht, mich aber nach außen hin nicht verstehen wollt oder dürft. Das ist jedoch wenig zielführend. 

Ich probiere es dennoch nochmals und zwar Satz für Satz, damit es nichts mehr misszuverstehen geben kann:

In Deutschland gibt es Gesetze.

Auch Samsung muss sich an Gesetze halten. 

Eines dieser Gesetze/Gesetzbücher ist das BGB.

In diesem werden die AGB geregelt (§§305-312).

Das BGB schützt den Endverbraucher (z. B. mich als privaten Käufer eines TV).

§ 305 b: Persönliche Absprachen haben Vorrang vor den AGB.

Ich habe eine persönliche Absprache mit Herrn xxx getroffen.

Somit hat diese persönliche Absprache (=Zusage der Cashbacks unabhängig vom Kaufort) Vorrang vor den AGB.

Ergebnis: Cashbacks müssen gezahlt werden.

AGB und sonstige fadenscheinigen Ausreden, mehrfache arglistige Täuschungen, Antworten aus Textbausteine oder was auch immer. Die Fakten sind eindeutig. 

Es tut mir wahnsinnig Leid, aber Samsung muss zahlen. 

Liebe Grüße 

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Tamblon
Voyager
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Muß ich rein aus rechtlicher Sicht Ihm recht geben. Die Bedingungen sind Einsehbar und bekannt. Wenn irgendwer am Telefon anderes behauptet, entlässt es Samsung nicht von seiner Pflicht, die selbst aufgestellten Bedingungen zu erfüllen. Also Rechtlich werdet ihr da nix reißen. Nehmt es als Lehrgeld, lieber etwas zweimal durchlesen. Und der Satz: " Wo soll man den Online im Lockdown nen Händler finden, wenn nicht auf Ebay (sinngemäß), ist schlicht weg nicht nachzuvollziehen: Beispiel Geizhals....da stehen viele Händler die nicht auf Ebay zurückgreifen um Online ihr Produkte zu vetkaufen.

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