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Originalthema:

Kein S20 erhalten Marke Mehrwert

(Thema erstellt am: 17-09-2020 08:59 AM)
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Samiayn
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Ich habe bis heute nicht mein S20 erhalten !

180620-6880457

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DavidB
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Hallo Samiayn, 

 

ich habe deinen Thread ins richtige Board verschoben. Magst du mir noch sagen, um was für eine Aktion es sich handelte?

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Samiayn
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Samsung Aktion „Superdeals Q2 2020 TV/ Audio - Einkaufsvergnügen“.

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AlwinS
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Danke dir, @Samiayn. Ich habe hier bei den Kollegen angefragt und melde mich wieder, wenn ich etwas Neues weiß.

 

Liebe Grüße

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AlwinS
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Die Kollegen haben sich zurückgemeldet, @Samiayn.

 

Wie es scheint gab es bereits eine Kommunikation zwischen euch, bei der dir geraten wurde, eine Schadensanzeige bei DHL zu stellen. Eine Weiterbearbeitung ist nur mit dieser möglich. Wenn du das gemacht hast, dann wende dich gerne nochmal direkt an die Kollegen. 🙂

 

Liebe Grüße

AlwinS.jpg
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Samiayn
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Ich habe Markenmehrwert bereits mitgeteilt dass dies nicht meine Aufgabe ist. 

 

Es liegt hier ob Zugabe oder nicht, ein Versand von Unternehmen an Verbraucher vor. 

Als auch teilte ich bereits Markenmehrwert mit dass das Paket äußerlich nicht beschädigt war, zumindest nicht groß oder mehr als sonstige Pakete. 

 

Ich habe keine Pflicht dies DHL zu melden oder mich gar mit denen auseinandersetzen zu müssen. Ich lasse dies nicht auf mich abwälzen. 

 

Sollte ich meine Zugabe(n) nicht demnächst erhalten werde ich unseren Anwalt einschalten.

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JunoK
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@Samiayn Danke für die Info, ich gebe das so weiter.

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JunoK
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@Samiayn Die Kollegen können als Versender keine Schadensanzeige stellen. Dies ist bei DHL so hinterlegt. Sie bitten dich daher erneut, dies zu machen, da ihnen sonst die Hände gebunden sind.

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Samiayn
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Sagen sie haben sie noch alle Tassen im Schrank?

 

Einen Dreck muss ich SIE sind der Geschäftspartner der DHL, SIE haben das PAKET an MICH versendet. 

 

Kommt das Paket von einem deutschen Onlineshop, in dem man als Privatkunde eingekauft hat, haftet der Onlineshop für eine verspätete Lieferung. Und zwar auch dann, wenn die Verspätung durch DHL verursacht wird.

Dieser Verbraucherschutz gilt nicht bei Paketen von Privat an Privat (z.B. eBay-Verkauf) und nicht bei Paketen von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen.

Gegenüber privaten Endkunden haften Onlineshops aus Deutschland und der EU so, als hätten Sie die Lieferverzögerung selbst verursacht. Ein Abwälzen der Schuld auf DHL oder andere Paketdienste ist nicht möglich.

 

 

EGAL ob dies eine ZUGABE war oder NICHT SIE sind der ONLINESHOP oder MARKENMEHRDRECK 

SIE HABEN SICH MIT DHL AUSEINANDER ZUSETZEN UND NICHT ICH FRECHEIT! 

 

UND NOCH ETWAS IN ANDEREN BEITRÄGEN STEHT DAS SELBE NUR LEEREN KARTON BEKOMMEN

ICH ANSCHEINEND NE MASCHE VON EUCH NE 

 

 

ENTWEDER KOMMT MEINE VERSPROCHENE ZUGABE ODER ICH VERKLAGE EUCH AUF SCHADENERSATZ GIBTS JA WOHL NICHT! 

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Samiayn
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Bestellt ein privater Kunde etwas bei einem gewerblichen Verkäufer (z.B. Onlineshop), so profitiert der Kunde vom EU-Verbraucherrecht. Dieses gilt für Käufe in Deutschland und allen EU-Mitgliedsländern.

Das EU-Verbraucherrecht hat eine einfache Faustregel: Onlineshops haften für den kompletten Transportweg. Sie können die Schuld nicht auf den Paketdienst abwälzen, wenn die Ware unterwegs verloren geht oder beschädigt wird. Rechtlich gesehen wird die Schuld für Transportprobleme dem Onlineshop angelastet. Quelle: EU-Website über Verbraucherrechte.

Als privater Endkunde ist es aufgrund dieser einfachen Rechtslage empfehlenswert, bei (Transport-) Problemen den Onlineshop in Haftung zu nehmen und nicht direkt vom Paketdienst Schadenersatz zu fordern. Denn Paketdienste kennen allerhand Kniffe, um Schadenersatz zu verweigern, kleinzurechnen oder hinauszuzögern.

Einen deutschen Onlineshop in Haftung zu nehmen, ist rechtlich unkompliziert. Notfalls helfen die Verbraucherzentralen oder ein Rechtsanwalt. Befindet sich der Verkäufer in einem anderen EU-Mitgliedsland, können Sie ihn mit dem sog. "Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen" verklagen. Es funktioniert für Geldforderungen bis 5000 Euro. Mehr Infos dazu auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

► Anwalt fragen

Ausnahmen: In den folgenden Fällen sind Kunden vom EU-Verbraucherrecht i.d.R. nicht geschützt:

  • Sie haben nicht als Privatkunde eingekauft sondern etwas für Ihre eigene Firma bestellt.
  • Sie haben bei einem privaten Verkäufer gekauft, z.B. über eBay.
  • Sie haben dem Paketdienst eine Abstellerlaubnis erteilt und das abgestellte Paket ging verloren.
  • Sie haben in einem Nicht-EU-Land eingekauft, z.B. in einem chinesischen Onlineshop oder in den USA.

In den geschilderten Ausnahmefällen können Sie versuchen, Paypal-Käuferschutz in Anspruch zu nehmen oder den Kaufpreis via Kreditkarte zurückbuchen zu lassen. Kommt das nicht in Frage, versuchen Sie, den Paketdienst für das verlorene oder beschädigte Paket haftbar zu machen.

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