am 17-09-2020 08:59 AM - zuletzt bearbeitet am 18-09-2020 01:51 PM von JunoK
Ich habe bis heute nicht mein S20 erhalten !
180620-6880457
am 17-09-2020 12:14 PM
Hallo Samiayn,
ich habe deinen Thread ins richtige Board verschoben. Magst du mir noch sagen, um was für eine Aktion es sich handelte?
am 17-09-2020 12:18 PM
Samsung Aktion „Superdeals Q2 2020 TV/ Audio - Einkaufsvergnügen“.
am 17-09-2020 03:43 PM
Danke dir, @Samiayn. Ich habe hier bei den Kollegen angefragt und melde mich wieder, wenn ich etwas Neues weiß.
Liebe Grüße
am 17-09-2020 04:12 PM
Die Kollegen haben sich zurückgemeldet, @Samiayn.
Wie es scheint gab es bereits eine Kommunikation zwischen euch, bei der dir geraten wurde, eine Schadensanzeige bei DHL zu stellen. Eine Weiterbearbeitung ist nur mit dieser möglich. Wenn du das gemacht hast, dann wende dich gerne nochmal direkt an die Kollegen. 🙂
Liebe Grüße
am 17-09-2020 10:40 PM
Ich habe Markenmehrwert bereits mitgeteilt dass dies nicht meine Aufgabe ist.
Es liegt hier ob Zugabe oder nicht, ein Versand von Unternehmen an Verbraucher vor.
Als auch teilte ich bereits Markenmehrwert mit dass das Paket äußerlich nicht beschädigt war, zumindest nicht groß oder mehr als sonstige Pakete.
Ich habe keine Pflicht dies DHL zu melden oder mich gar mit denen auseinandersetzen zu müssen. Ich lasse dies nicht auf mich abwälzen.
Sollte ich meine Zugabe(n) nicht demnächst erhalten werde ich unseren Anwalt einschalten.
am 18-09-2020 01:24 PM
@Samiayn Danke für die Info, ich gebe das so weiter.
am 18-09-2020 01:53 PM
@Samiayn Die Kollegen können als Versender keine Schadensanzeige stellen. Dies ist bei DHL so hinterlegt. Sie bitten dich daher erneut, dies zu machen, da ihnen sonst die Hände gebunden sind.
am 24-09-2020 11:59 PM
Sagen sie haben sie noch alle Tassen im Schrank?
Einen Dreck muss ich SIE sind der Geschäftspartner der DHL, SIE haben das PAKET an MICH versendet.
Kommt das Paket von einem deutschen Onlineshop, in dem man als Privatkunde eingekauft hat, haftet der Onlineshop für eine verspätete Lieferung. Und zwar auch dann, wenn die Verspätung durch DHL verursacht wird.
Dieser Verbraucherschutz gilt nicht bei Paketen von Privat an Privat (z.B. eBay-Verkauf) und nicht bei Paketen von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen.
Gegenüber privaten Endkunden haften Onlineshops aus Deutschland und der EU so, als hätten Sie die Lieferverzögerung selbst verursacht. Ein Abwälzen der Schuld auf DHL oder andere Paketdienste ist nicht möglich.
EGAL ob dies eine ZUGABE war oder NICHT SIE sind der ONLINESHOP oder MARKENMEHRDRECK
SIE HABEN SICH MIT DHL AUSEINANDER ZUSETZEN UND NICHT ICH FRECHEIT!
UND NOCH ETWAS IN ANDEREN BEITRÄGEN STEHT DAS SELBE NUR LEEREN KARTON BEKOMMEN
ICH ANSCHEINEND NE MASCHE VON EUCH NE
ENTWEDER KOMMT MEINE VERSPROCHENE ZUGABE ODER ICH VERKLAGE EUCH AUF SCHADENERSATZ GIBTS JA WOHL NICHT!
am 25-09-2020 12:01 AM
Bestellt ein privater Kunde etwas bei einem gewerblichen Verkäufer (z.B. Onlineshop), so profitiert der Kunde vom EU-Verbraucherrecht. Dieses gilt für Käufe in Deutschland und allen EU-Mitgliedsländern.
Das EU-Verbraucherrecht hat eine einfache Faustregel: Onlineshops haften für den kompletten Transportweg. Sie können die Schuld nicht auf den Paketdienst abwälzen, wenn die Ware unterwegs verloren geht oder beschädigt wird. Rechtlich gesehen wird die Schuld für Transportprobleme dem Onlineshop angelastet. Quelle: EU-Website über Verbraucherrechte.
Als privater Endkunde ist es aufgrund dieser einfachen Rechtslage empfehlenswert, bei (Transport-) Problemen den Onlineshop in Haftung zu nehmen und nicht direkt vom Paketdienst Schadenersatz zu fordern. Denn Paketdienste kennen allerhand Kniffe, um Schadenersatz zu verweigern, kleinzurechnen oder hinauszuzögern.
Einen deutschen Onlineshop in Haftung zu nehmen, ist rechtlich unkompliziert. Notfalls helfen die Verbraucherzentralen oder ein Rechtsanwalt. Befindet sich der Verkäufer in einem anderen EU-Mitgliedsland, können Sie ihn mit dem sog. "Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen" verklagen. Es funktioniert für Geldforderungen bis 5000 Euro. Mehr Infos dazu auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
Ausnahmen: In den folgenden Fällen sind Kunden vom EU-Verbraucherrecht i.d.R. nicht geschützt:
In den geschilderten Ausnahmefällen können Sie versuchen, Paypal-Käuferschutz in Anspruch zu nehmen oder den Kaufpreis via Kreditkarte zurückbuchen zu lassen. Kommt das nicht in Frage, versuchen Sie, den Paketdienst für das verlorene oder beschädigte Paket haftbar zu machen.