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Originalthema:

Handy während o2-Vertrag verkaufen?

(Thema erstellt am: 18-11-2021 09:51 PM)
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MarcoSH11
Journeyman
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Hallo,

ich würde gerne wissen, ob ich, wenn ich (über die Webseite Samsungs) einen Tarif von o2  inkl. Handy bestelle, das Handy dann direkt verkaufen darf? Selbstverständlich bezahle ich ja die monatlichen Raten weiter und würde die Sim-Karte benutzen, nur bräuchte ich das Handy nicht. Ist das ohne weitere Bedenken möglich?

Zum besseren Verständnis füge ich noch ein Screenshot der Aktion hinzu. AGB's von Samsung und o2 habe ich gelesen, allerdings bin ich da nicht so viel schlauer draus geworden, vielleicht versteht es jemand besser als ich oder kennt sich in diesem Bereich des Rechts sogar aus. 

Ich bedanke mich schon mal bei allen :winking-face:

Liebe Grüße, MarcoScreenshot (14).png

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16 Antworten
ErdbeerSchrippe
MegaStar
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Wäre ja Dein Handy.
Musst halt fleißig Deinen Tarif weiter bezahlen.
Barney0w
Samsung Members Star ★★
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Eigentlich ist es offiziell erst nach kompletter Bezahlung sein Handy. Und der Käufer dürfte auch Probleme bei Garantie oder Gewährleistung bekommen.
Barney0w.png
MarcoSH11
Journeyman
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In anderen Foren (z.B. dem von o2) kamen wir zu dem Schluss, dass das Handy tatsächlich nach der Einmalzahlung mein Eigentum ist und der Mobilvertrag nichts mit dem Handy bzw. dem Handyverkauf Samsungs zu tun hat. In den AGB's Samsungs ist ja unter Punkt 4. (b) gelistet, dass Samsung nur als Vermittler Dient und unter Punkt 8., dass nach dem Kauf das Gerät mein Eigentum ist. Und das wäre ja eigentlich nach der Einmalzahlung der Fall ... (oder nicht?)

 

Natürlich würde ich die monatlichen Raten weiter zahlen und das Problem mit der Garantie/ Gewährleistung lknnte ich ja damit umgehen, dass ich dies beim Kauf vermerke, sodass der Käufer keine Garantie besitzt...

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Barney0w
Samsung Members Star ★★
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Ich würde da einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht hinzuziehen welche juristischen Konsequenzen das für Dich bedeuten würde, ein User helfen Usern Forum ist da die falsche Plattform.

Barney0w.png
MarcoSH11
Journeyman
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Nur blöd, dass ein solcher Anwalt dann gefühlt so viel kosten würde, wie das Handy selbst 😅

Barney0w
Samsung Members Star ★★
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Stimmt natürlich, wie gesagt wird Dir hier keiner einen Rat geben können der wasserdicht ist. Dafür ist das eindeutig die falsche Plattform.

Barney0w.png
MarcoSH11
Journeyman
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Trotzdem: Selbst wenn ich mein Vorhaben verwirkliche, dürfte es doch eigentlich keinem auffallen, oder? Ich hatte in der Vergangenheit bereits 2x einen 2-jährigen Vertrag inklusive Handy. Ich wüsste nicht, wie jemand erfahren sollte, dass ich dieses Handy weiterverkauft hätte. Ich hätte weiterhin meinen monatlichen Beitrag bezahlt und die SIM-Karte genutzt. Nur eben nicht das Handy... Klar, der Käufer wird sehr wahrscheinlich weder die Garantie noch die Gewährleistung in Anspruch nehmen können, aber wenn ich das vorher kommuniziere und beispielsweise den Preis damit etwas Drücke, findet sich bestimmt jemand, mit dem man einig wird.

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M--G
Samsung Members Star a. D. ✰
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Ich bin selbst o2 Kunde und kaufe auch Handys über my Handy. Wenn man es ganz genau nimmt dürftest du das Handy erst verkaufen, wenn es vollständig bezahlt ist, denn erst dann ist es dein Eigentum. Solange du Raten bezahlst gehört es o2 oder Samsung. Ich weiß nicht von wem das Gerät kommt, wenn man es hier im Shop kauft. Die Einmalzahlung hat damit überhaupt nichts zu tun, denn diese zählt als Anzahlung. Ich habe auch schon Geräte verkauft die nicht vollständig bezahlt waren, aber ich würde nie auf die Idee kommen ein Gerät zum Tarif zu nehmen und gleich das Teil verticken. Ich mache es meist so das, wenn ich es verkaufe den restlichen Betrag auf einmal bezahle oder es erst ein paar Monate vor Abzahlung verkaufe.
Der_Micha
Samsung Members Star ★★
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Es dürfte niemandem auffallen. Selbst wenn du deine Raten/ dein Vertrag danach nicht monatlich zahlen würdest käme niemand vorbei um das Smartphone zurück zu verlangen.
Man würde den Vertrag sperren, Rechnungen würden sich häufen und das Ganze dann über ein Inkasso mit saftigen Gebühren versuchen zu klären.
Selbst wenn dann später ein Gerichtsvollzieher kämme, würde er sich nicht für das Smartphone interessieren.
Nur mal so als Info. Natürlich bist du erst tatsächlicher Besitzer, wenn du das Smartphone abgezahlt hast aber auf der anderen Seite nimmt selbst jeder An-und Verkauf (auch seriöse) diese Geräte an.
Ich weiß nicht, wie das Gesetzlich geregelt ist, denke aber, dass es sich hierbei um eine Grauzone handelt.
Nach einer Anzahlung für das Gerät dürftest du Teilbesitzer sein.
Micha.png