am 31-05-2023 11:21 AM
Hallo zusammen!
Der GQ65QN95B (65') wurde vor wenigen Tagen, ohne äußerlich erkennbare Beschädigungen des Kartons, geliefert. Beim Auspacken hat sich jedoch gezeigt, dass die Styropor-Transportsicherung deutlich in Mitleidenschaft gezogen wurde. (siehe Foto)
Da keine offensichtliche Beschädigung am TV zu erkennen war, haben wir diesen aufgestellt und auf eine fehlerfreie Funktion getestet. Da bis auf ein Knacken, kurz bevor das Panel angeht, kein technischer Mackel besteht, haben wir uns nichts weiter dabei gedacht.
Bei genauerer Betrachtung viel jedoch auf, dass die Unterseite mittig nach vorne gewölbt ist bzw. die äußeren Bereichen der Unterseite nach hinten gebogen sind. (siehe Foto)
Das sind genau die Bereiche, die bei der Transportsicherung zerbrochen waren. Nun sind wir etwas ratlos, ob und was wir unternehmen sollen. Leider liest man hier oft davon, dass nach einer Retour des TV's, der neu gelieferte auch bzw. noch deutlicher verbogen war.
Was meint ihr? Kann das Panel diese Biegung im unteren Bereich ab oder könnte es durch die Materialspannung irgendwann zu einem Defekt kommen?
Vielleicht weiss ja ein Experte rat oder jemand von euch hat diesbezüglich Erfahrungswerte sammeln können und wir machen uns eventuell umsonst sorgen.
Liebe Grüße 😊
Gelöst! Gehe zu Lösung.
05-06-2023 10:19 PM - bearbeitet 06-06-2023 01:17 AM
Kurzes Update:
Da mir meine Nerven mehr wert sind als Geld, habe ich einfach bei einem Fachmarkt um die Ecke 340€ mehr ausgegeben. Dafür habe ich einen festen AP mit Kontaktdaten. Alles wurde in meine Wohnung gebracht und aufgebaut (inkl. Funktionstest und Panelbegutachtung - es ist nicht gebogen!)
Jetzt muss ich mich wohl nur noch mit der sowieso unumgänglichen Rückabwicklung des Onlinehändlers rumschlagen. Da aber Paypal eingeschaltet ist, wird das so oder so funktionieren.
Was ich daraus gelernt habe: TVs und andere Großgeräte kaufe ich nie wieder nach dem Prinzip "Geiz ist *****"! Das spart Nerven und ich unterstütze die kleinen Händler, die es auch verdient haben.
Danke an alle für euere Kommentare!
Liebe Grüße
31-05-2023 11:44 AM - bearbeitet 31-05-2023 11:45 AM
am 31-05-2023 11:47 AM
am 31-05-2023 12:07 PM
@Flototype Wie die Vorredner schon zum Ausdruck gebracht haben, am besten direkt den Händler kontaktieren und mit ihm alles weitere besprechen.
Da es sich vermutlich um einen Transportschaden handeln könnte, könnte der Händler das dann der Versicherung als Transportschaden melden.
Deshalb jetzt am besten direkt den Händler kontaktieren !
31-05-2023 01:30 PM - bearbeitet 31-05-2023 01:31 PM
31-05-2023 01:46 PM - bearbeitet 31-05-2023 01:49 PM
@andy1954 GEL liefert leider nur bis zur Bordsteinkante und in halb ausgepackten Zustand möchte ich das Gerät nicht 4 Stockwerke hochtragen.
Dennoch Danke für deine Antwort! 👌🏻Aufgrund dieser werde ich versuchen den Händler dazu zu nötigen, einen Spediteur zu beauftragen, der das Gerät bis vor die Wohnungstür liefert. Von dort bekomme ich das Gerät problemlos ausgepackt an seinen angestammten Platz.
LG
31-05-2023 01:58 PM - bearbeitet 31-05-2023 02:03 PM
@Anonymous User Danke für deine schnelle Antwort. Der Händler ist informiert. Alles ist anhand von Fotos vom Tag der Lieferung dokumentiert. Diese habe ich bei Ankunft des Gerätes vorsorglich an den Händler geschickt. Den Händler habe ich nun zusätzlich in Frist gesetzt. Leider habe ich immer den 6er mit Superzahl bei Käufen vor Ort und online. Oder ich schau einfach zu genau hin. 😅
Ich sehe mich schon wie ich das Gerät 3-4 Mal zurückgehen lasse. Ärgerlich da es Nerven und Zeit kostet. Aber so war das ja schon immer bei meinen Käufen. LG
am 31-05-2023 02:02 PM
@WernerM Danke für deine schnelle Antwort! Das mit der mechanischen Spannung habe ich direkt so in die E-Mail an den Händler übernommen, da das ja auch mein Bedenken bei der Biegung war.
LG
am 31-05-2023 02:05 PM
@Chris2022 Auch dir danke für die schnelle Antwort. Das mit dem Transpotschaden habe ich so in meine E-Mail an den Händler aufgenommen.
LG
am 01-06-2023 12:33 PM
Hallo zusammen! Der Händler hat sich nun zurückgemeldet. Da der Verkaufspreis im Webshop mittlerweile 200€ teurer geworden ist, habe ich mir schon gedacht, dass man sich herausreden wird. Es handelt sich um einen großen Händler der auch sehr viele Vorort-Filialen in Deutschland betreibt und das Wort Experte ohne "e" am Ende als Unternehmensname hat. Es ist also kein armer kleiner Händler.
Hier die Antwort des Händlers:
"… vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir keine Ersatzlieferung mehr anbieten, weshalb wir Sie bitten müssen, die Bestellung erneut aufzugeben.
Selbstverständlich können wir Ihnen eine Rückabwicklung oder ein Preisnachlass anbieten.
Sollten Sie die Ware erneut wünschen, so bestellen Sie gerne über den Webshop erneut.
Es tut uns Leid, Ihnen an dieser Stelle keine zufriedenstellende Lösung geben zu können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Seite."
Das kann doch verbraucherrechtlich nicht richtig sein?
Man kann doch nicht sagen, dass man nicht Austausch (weil zum günstigeren Preis Gekauft) und gleichzeitig sagen, dass man doch zum teureren Preis erneut bestellen kann.
Es wurde ja noch gar nicht nachgeliefert und es wird auch kein Grund genannt, warum man das nicht mehr macht.
Oder liege ich hierbei falsch?
Hat jemand genaue Kenntnis was hier die Pflicht des Händlers ist?