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Originalthema:

Handy während o2-Vertrag verkaufen?

(Thema erstellt am: 18-11-2021 09:14 PM)
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MarcoSH11
Journeyman
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Hallo,

ich würde gerne wissen, ob ich, wenn ich (über die Webseite Samsungs) einen Tarif von o2  inkl. Handy bestelle, das Handy dann direkt verkaufen darf? Selbstverständlich bezahle ich ja die monatlichen Raten weiter und würde die Sim-Karte benutzen, nur bräuchte ich das Handy nicht. Ist das ohne weitere Bedenken möglich?

Zum besseren Verständnis füge ich noch ein Screenshot der Aktion hinzu. AGB's von Samsung und o2 habe ich gelesen, allerdings bin ich da nicht so viel schlauer draus geworden, vielleicht versteht es jemand besser als ich oder kennt sich in diesem Bereich des Rechts sogar aus. 

Ich bedanke mich schon mal bei allen :winking-face:

Liebe Grüße, MarcoScreenshot (14).png

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16 Antworten
M--G
Samsung Members Star a. D. ✰
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Klar dürfte es niemand auffallen. Nur rein rechtlich gesehen ist jeder Artikel den man auf Raten kauft Eigentum des Verkäufers bis er bezahlt ist und nur darauf wollte ich hinaus.
Der_Micha
Samsung Members Star ★★
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Ja klar, da stimme ich dir auch vollkommen zu.
Ich kämme auch nie auf die Idee etwas gerade frisch erworbenes direkt wieder weiterzugeben. 🤷 ♂️Hätte in meinen Augen weder Sinn noch Logik 😂
Micha.png
M--G
Samsung Members Star a. D. ✰
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Naja auf ebay werden ja oft die Teile sofort vertickt. Ich denke das macht man nur, wenn man schnell Kohle braucht oder was auch immer.
Ich würde es auch nicht machen.
MarcoSH11
Journeyman
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Danke für die Antworten! Tatsächlich ist das schnelle Geld gar nicht meine Hauptintention, sondern den o2 Vertrag schlichtweg fast gratis über die 2 Jahre zu bekommen. Wenn ich den selben Vertrag zum günstigs möglichen Preis seitens o2 bestellen würde, kosste mich das 30€ im Monat (720€ auf die 2 Jahre). Schlage ich nun bei der Aktion zu, würde ich 50€ im Monat bezahlen, also 1200€. Und wenn ich das Gerät nun verkaufe, bekomme ich eben diese 1200€... Also effektiv ein Nullspiel :winking-face:
Der_Micha
Samsung Members Star ★★
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Ok, ja klar das klingt so gut. Verkauf einfach, dürfte so generell kein Problem darstellen.
Micha.png
itsme007
Big Cheese
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Moin @MarcoSH11,
also es kommt darauf an, ob dir Samsung bzw. O² das Gerät unter "Eigentumsvorbehalt" ausliefert oder nicht. Normaler Weise wird das aber so gemacht, womit du nur die "Besitzrechte" hättest, jedoch nicht die "Eigentumsrechte". Solltest du dieses Gerät dann verkaufen, also das Eigentum an einen Dritten übertragen, wäre das eiskalt Unterschlagung, was eine Straftat darstellt. Es kommt also einzig und allein darauf an, ob dir Samsung (/O²) das Eigentumsrecht ausdrücklich vorbehält oder nicht & beweisen kann - bspw. mit einer Rechnung. Sollte dieser illegale Verkauf dann irgendwie mal an's Licht kommen, da der Käufer bspw. Probleme mit dem Gerät hat, sich bei Samsung meldet und die IMEI unter einem anderen Namen auftaucht, während du das Gerät noch abbezahlst, als deiner, kann es Probleme geben. Unterschlagung wird btw mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft. 😉 Also wenn du es machst, darf das Gerät nirgends wieder auftauchen, bis die zwei Jahre rum sind und das Gerät dein Eigentum wäre. Das wäre sonst wie wenn du einen abgeschriebenen Radrahmen weiterverkaufst...
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MarcoSH11
Journeyman
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Also ich habe heute Vormittag mit dem Samsung Service telefoniert und erst sagte der Mitarbeiter, dass er glaube, dass das Gerät nach Bezahlung der 5€ Einmalgebür meins sei (Eigentum). Da habe ich ihm freundlich gesagt, dass ich mir ganz sicher sein muss und ob er nicht "Oben" nochmal nachfragen kann. Anschließend hat er es mir nochmal bestätigt, dass ich mit dem Gerät tun und lassen kann was ich will. Ich habe den Ausschnitt per Video aufgenommen - vorsichtshalber (keine Ahnung, ob mir das weiter hilft 😅).
Ich denke, ich werde es trotzdem verkaufen, es gibt ja sogar An-&Verkauft Internetseiten, die genau solche Smartphones ankaufen. Kann mir deswegen auch noch ein mal mehr nicht vorstellen, dass es illegal ist.
In anderen Foren (wie z.B. von der Telekom oder Vodafone), sind auch eigentlich alle zu dem Schluss gekommen, dass man es verkaufen darf. Zudem habe ich einen guten Bekannten gefragt welcher Jura studiert, dass es überhaupt kein Probleme sei und er und Bekannte von ihm sowas auch schon getan haben.