21-10-2021 06:12 PM - bearbeitet 21-10-2021 06:13 PM
Hallo,
Ende Mai habe ich ein neues S21 (auch OVP war versiegelt) gekauft. Seit 07.09. flimmert das Display grün und es ist nichts mehr zu erkennen.
Am 09.09. habe ich eine Reparaturauftrag bei Samsung aufgegeben. Nach Rücksprache mit der Samsung-Hotline habe ich den Express-Reparatur-Bus gewählt um schnellst möglich wieder ein funktionsfähiges Handy zu haben. Am 08.10. kam von Samsung die eMail dass die Teile fehlen und es nicht repariert werden kann. Ich soll mich wegen Umtausch an den Händler wenden.
Der Ebay-Händler sagt nur, ich soll mich an Samsung wenden.
Ja, Ebay hat keinen guten Ruf, das war mir beim Kauf bewusst. Allerdings hätte ich niemals damit gerechnet dass ein Marken-Hersteller ein Handy aus der aktuellen Topreihe nicht reparieren kann... ?
Was kann ich tun?
Dem Wertverlust zusehen und warten ob Samsung in 6 oder 12 Monaten die Reparatur macht??.
Vielen Dank für Tipps 😊
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 29-10-2021 09:53 AM
Nur noch einmal zur Klarstellung - weil (auch in diesem Thema) immer gerne unrichtige Ansichten beschrieben und dann gerne auch noch bestätigt werden:
1. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung besteht das Wahlrecht des Kunden, ob man im Falle eines defektes ein fehlerfreies (neues) Gerät oder eine Reparatur verlangt.
Deshalb wäre es wichtig, das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate an den Verkäufer zurückzuschicken und ein "neues" Gerät zu verlangen.
Das kann man zwar auch nach 6 Monaten. Dann könnte der Verkäufer aber einen Beweis verlangen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war. Innerhalb der ersten 6 Monate wird das per Gesetz vorausgesetzt.
Ob und wie der Verkäufer das dann regelt oder ob dieser Geld von Samsung zurückbekommt, ist seine Sache und für den eigenen Anspruch unwichtig.
2. Natürlich kann und darf man sich auch innerhalb der freiwilligen Herstellergarantie an Samsung wenden. Da die Garantiebedingungen aber frei von Samsung formuliert wurden, kann das klappen - muss aber nicht.
Solange die 6 Monatsfrist der gesetzlichen Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist, ist ein Versuch, das schnell über z.B. den Repairbus von Samsung zu versuchen, keine schlechte Idee.
Klappt das aber eben nicht (wie in diesem Fall), sollte man auf die gesetzliche Gewährleistung umschwenken.
Wenn dann ein Verkäufer sich weigert, die gesetzliche Gewährleistung zu erfüllen, muss man das im Zweifel gerichtlich geltend machen. Bei kleinen EBay Klitschen passiert das eher mal als bei größeren Firmen.
Viele Firmen (egal wie groß) versuchen aber gerne, Kunden an die Herstellergarantie zu verweisen und so abzuwimmeln. Da sollte man dann aber (seine gesetzlichen Rechte kennend) konsequent auftreten ...
am 21-10-2021 06:27 PM
am 21-10-2021 06:31 PM
Und falls das an Dir vorbeigegangen sein sollte, Samsung hat aktuell komplette Modellreihen wieder zurückgezogen weil die dafür notwendigen Bauteile nicht zur Verfügung stehen. Das macht Samsung garantiert nicht aus Spaß.
21-10-2021 07:01 PM - bearbeitet 21-10-2021 07:02 PM
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