am 22-04-2021 11:12 AM
Hallo, meine Uhr war nun zum 2 mal in Reparatur. Ohne Erfolg. Habe ich nach 2 maliger erfolgsloser Reparatur nun ein Recht auf ein Umtausch ? Grüße
am 22-04-2021 12:01 PM
am 22-04-2021 12:03 PM
Und reichen die Reparaturscheine als Beweis ? Wenn nein, wo bekomme ich den dann her bzw was muss ich Samsung am Telefon sagen ?
am 22-04-2021 01:41 PM
22-04-2021 11:37 AM - bearbeitet 22-04-2021 11:38 AM
am 22-04-2021 11:46 AM
Mein Gerät war erst in Reparatur, um ein neues Akku einzubauen. Zudem wurde eine neue Software aufgespielt. Dann lies sich die Uhr aber nicht mehr koppeln. Nun bei der 2 Reparatur wurde eine neue Software draufgepackt. Sie lässt sich aber immer noch nicht koppeln. Ich habe eine Galaxy Watch Active 40mm. Ich habe nun mal die Belege an MediaMarkt geschickt. Mal schauen, ob sie den Antrag genehmigen, für eine neue Uhr
22-04-2021 11:58 AM - bearbeitet 22-04-2021 11:58 AM
am 24-04-2021 02:59 PM
am 26-04-2021 10:10 AM
Leider stehen hier in den Beiträgen zwar viele Wahrheiten - aber ebenso viele Halbwahrheiten:
Ein Recht auf Umtausch kann sich aus verschiedenen Regelungen ableiten; in diesem Fall entweder aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung oder aufgrund (freiwilliger) Garantiebedingungen.
Du hast Dich im Rahmen der freiwilligen Samsung Garantie direkt an Samsung gewendet. Natürlich kann und darf Samsung Dir auch eine neue Uhr im Austausch schicken. Da Samsung dies in seinen Garantiebedingungen aber nicht grundsätzlich zusichert, hast Du auch keinen Rechtsanspruch darauf gegenüber Samsung. Dabei ist es vollkommen egal, wie oft Du die Garantie schon (vergeblich) in Anspruch genommen hast.
Anders sieht es bei der gesetzlich verpflichtenden Gewährleistung aus. Dafür ist aber einzig und alleine der Verkäufer - also in Deinem Fall Mediamarkt zuständig. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hat der Verkäufer das Recht, einen Mangel durch eine Reparatur zu beseitigen. Eine maximale Anzahl von Versuchen ist im Gesetz aber nicht festgelegt. Es hat sich aber durch die Rechtsprechung (also Urteile) ergeben, dass ein Kunde je nach Verkaufsobjekt auf 2 oder 3 Reparaturversuche hinnehmen muss. Erst dann kann der Kunde sein Recht auf Wandlung gelten machen.
Da Mediamarkt bisher nicht im Rahmen der Gewährleistung tätig geworden ist (weil Du Dich von denen hast abwimmeln lassen), bleiben Mediamarkt entsprechend noch die 2 (oder 3) Reparaturversuche. Natürlich darf Mediamarkt die Versuche von Samsung anerkennen und Dir sofort einen Ersatz schicken - das wäre aber dann aus rechtlicher Sicht Kulanz.
Grundsätzlich sollte man vor allem innerhalb der ersten 6 Monate im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beim Händler reklamieren und sich nicht von dem abwimmeln lassen.