Ja ich habe eine Rechnung vom Verkäufer, einem EP: Elektronikfachgeschäft bekommen. Aber ich wurde stutzig, weil die Rechnung mit "Kopie" gekennzeichnet ist. Deshalb habe ich die Rechnung sogleich beanstandet und um eine korrigierte Rechnung gebeten. Auch weil das Lieferdatum auf der Rechnung nicht korrekt benannt wurde und das Online-Bestelldatum, die Zahlungsart (PayPal) und die Versandkosten nicht aufgeführt wurden. Ich kriege die korrigierte Rechnung erst nächstes Jahr. Hab dann gelesen, dass Samsung die Cashback-Aktion jederzeit abbrechen kann. Soll ich die Rechnung trotzdem jetzt schon einreichen, oder mach ich da was falsch? Frag mich echt, ob ich mir zu viele Gedanken mache und sie einfach einreichen soll.
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