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Samsung - Garantie: Davor kann man eigentlich nur warnen...

(Thema erstellt am: 09-07-2024 08:14 AM)
1341 Anzeigen
Members_Z7QQynp
Journeyman
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Hallo! 

Ich hatte mal ein Problem damit, dass Samsung einen Defekt nicht reparieren wollte, da Kratzer auf der Hülle des Geräts waren. Wichtig ist, dass es zwischen Defekt und Kratzer keinen Zusammenhang gibt und die Kratzer möglicherweise das Erscheinungsbild stören, aber die Funktionalität nicht beeinflussen. Das selbe ist - zweimal - einem Verwanden passiert, der sehr teure Geräte besaß. Dabei ging es um ein Galaxy Flip. Dieses hatte er zusammen mit einigen Münzen in der Tasche getragen, was zu Kratzern führte. Nach 8 Monaten war dann das Display defekt. Das Gerät wurde nicht repariert. 

Die Chance ist sehr hoch, dass es innerhalb der Garantiezeit zu kosmetischen Mängeln kommt. Dann aber wird Samsung das Gerät nicht reparieren. Begründungen gab es nicht, sondern es wurde nur auf die ABG verwiesen.  

Das ist so, als würde VW einen Motor am Auto nicht reparieren, weil ich eine Beule in der Tür habe. Wenn man diese Erfahrungen refaktiert und sich die Gerätepreise anschaut, kann man eigentlich nur dringend vom Kauf von Samsung-Geräten abraten. Bei anderen Herstellern ist mir das in der Vergangenheit nicht passiert. 

21 Antworten
AndiIstJetztWeg
Maestro
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Hallo Members_xyz,
- Danke für deinen Erfahrungsbericht.
- Ich selber kann die Garantie-Abwicklung in Jahrzehnte schon fast, nur aufs äußerste Loben. Selbst auf Kulanz wurden mir schon Reparaturen erlaubt. - Aber wie @Members_xyz schon schrieb, erhält man bei jedem Vertragsabschluss eine AGB, die man sich schon durchlesen sollte um solche Probleme zu vermeiden. Schließlich unterschreibt man diese bei Erwerb eines Gegenstandes.
- Daher nun nochmals den Aufruf: " Lest euch bitte die allgemeinen Geschäftsbildigungen durch" BEVOR ihr sie Unterzeichnet.
Gruss Andi
ErdbeerSchrippe
MegaStar
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Verstehe ich nicht.
Man hat Münzen in der Tasche und packt ein hochwertiges Gerät halt zu den Münzen?

Ist ja schon heftig unachtsam vom Münzenträger.
Jetzt schreibst Du hier was überhaupt?
Woher sollen wir den Eigentlichen Zusammenhang kennen und urteilen?

Eigentlich irgendwie völlig unverständlich Deinen Beitrag hier.
Sorry, aber ich fahre doch nicht mein Auto gegen die Wand, und beschwere mich, weil man das Auto nicht repariert?
Verstehst Du bissle was ich meine?
Danke. 🫡👍
GroundZero
GrandMaster
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Also die Garantieabwicklung ist im grossen und ganzen doch sehr gut geregelt, wenn man auch das Kleingedruckte wie auch den Ausschluss von Garantieleistungen berücksichtigt. Unsachgemässe Aufbewahrung und der Umgang mit dem Gerät ist da unter Umständen nicht förderlich. Was ich zum Beispiel nie mache ist ein Smartphone in der Gesässtasche oder den vorderen Hosentaschen zu transportieren, auch nicht in der Nähe von Schlüsseln oder anderen Objekten. Im Prinzip kann man sagen eine Schutzhülle verhindert schon vieles aber eben nicht alles was man selbst verursacht. Da kommt denn das Selbstverschulden zum tragen und der Wegfall der Garantieleistung.

lossimarko
Troubleshooter
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Schon sehr erstaunlich, der User berichtet stets über "Defekte" und nicht gewährte Garantien. Komisch oder? Das sieht schon sehr nach Diskreditierung aus. Immer das gleiche Schema der Beanstandung, massiv zerkratze Geräte die dann mit anderem Defekt (Displayschaden) nicht auf Garantie repariert werden. Meine Smartphones sehen alle wie geleckt aus, maximal leichte Oberflächen-Kratzer. Zudem ist eine Display-Reparatur nur selten ein Garantiefall.

Der Vergleich hinkt übrigens, denn der Motor eines Smartphones wäre der Prozessor und nicht die Frontscheibe. Wenn die Frontscheibe kaputt ist und der Frontspoiler viele kleine Lackschäden hat, dann liegt doch sehr nahe, dass viele Steinschläge auf die Front des Autos erfolgten ... oder?

Members_Z7QQynp
Journeyman
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Liebe Freunde, es geht mir nicht darum, dass Samsung einen Defekt, den ich verursacht habe, nicht reparieren möchte. Es geht mir darum, dass Samsung einen Defekt nicht beheben will, und dafür dann einen kosmetischen Schaden vorschiebt, der mit der Sache nichts zu tun hat. Möglicherweise ist das durch die AGBs gedeckt, ok ist das trotzdem nicht. Meine Intention hinter dem Post ist es, dass - insofern Kritik mehrfach geäußert wird, Samsung möglicherweise das Verfahren anpasst. Immerhin ist ein Smartphone ein Gebrauchsgegenstand und einige optische Defizite lassen sich sicherlich nicht verhindern. Interessant finde ich es, dass man meine Motivation hinterfragt und mir  von einigen Nutzern pauschal Dummheit oder Unehrlichkeit unterstellt wird. Ich dachte, Fanboys gibt es meist nur bei Apple. 

GroundZero
GrandMaster
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Also nichts gegen deine Begründung die ja auch nicht gerade klar rüber gekommen ist, es hat Dir keiner Dummheit oder Unehrlickeit vorgeworfen aber auf deinen Post geantwortet. Und jetzt noch das mit den Fanboys und Apple, sorry das ist weit übers Ziel geschossen.😎

lossimarko
Troubleshooter
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Deine jetzige Antwort entspricht in keiner Weise deiner Aussage in der Thread-Eröffnung. Mal davon abgesehen, dass dies ein pures Nutzerforum ist, welches nicht von Samsung mitgelesen wird, auch sind Dinge klar geregelt. Man kann eine Care+ Versicherung bei Samsung abschließen oder sich privat eine Versicherung zulegen, die genau derartige nicht abgedeckte Mängel wie Displayschäden abdecken "kann". Ich habe bereits auf Basis der Care+ ein Display reparieren lassen, sogar Eigenverschulden, das Smartphone ist auf Fliesen herunter gefallen. 

Wenn nun also Schäden am Smartphone einen robusten Umgang mit dem Gerät zeigen, dann ist eine Kulanzschwelle erreicht, die nicht erfüllt werden muss und wurde. 

Nun sagst du, dass der Bezug zwischen defektem Display und den optischen Schäden zwar keinen Zusammenhang hat, aber beweisen kannst du das nicht.

Es ist einfach deine Wunschvorstellung, weil du gerade der Käufer bist, aber ich spreche aus Sicht eines Verkäufers und der Gesetzgebung. Alles in deinen 4 Threads dreht sich immer wieder um deinen Wunsch der Kulanz im Umgang mit Defekten. Ein Schelm der Böses dabei denkt und weil du ja danach auch noch so wortkarg im Anschluss deiner Beitragseröffnungen geblieben bist, kann man schon eine starke Vermutung äußern.

Das hat nichts mit Fan-Verhalten zutun, sondern mit realitätsnaher Betrachtung. 

Allein der Satz: "Möglicherweise ist das durch die AGBs gedeckt, ok ist das trotzdem nicht" zeigt, dass du in keiner Weise gewillt bist Dinge objektiv zu betrachten. Du hast etwas zu bestimmten Bedingungen gekauft und kritisierst danach, dass du diese Bedingungen nicht gewillt bist einzuhalten? 

Anderes Milchmädchenbeispiel: Du kaufst ein Stück Käse mit einem MHD, unterbrichst dann die Kühlkette und regst dich im Nachgang dann über das schnelle Verderben der Ware auf. Auf der Packung steht zwar "gekühlt aufbewahren" aber du sagst nun, egal was passiert, das MHD muss vom Produkt erreicht werden. 

"Mache Kilometer sind einfach umsonst gelaufen."

Members_Z7QQynp
Journeyman
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Lieber lossimarko, 

mich hat die Reparatur meines Smartphones einige hundert Euro gekostet - ich habe einen Grund eher emotional zu reagieren. Wie ist es mit dir? Dein Post ist total daneben und gipfelt in einer Paranoia, in der du mir dunkle Motive unterstellst, die du selbst nicht nennst. WOW! 
Mein optischer Defekt bestand darin, dass Staub in die Hülle meines Smartphones gekommen ist und so die Ecken des Geräts abgeschliffen wurden. Gemini sagt dazu:

"Ja, es gibt leider einige Beispiele, die zeigen, dass Staub in einer Smartphone-Hülle zu Kratzern führen kann:
Staubpartikel können wie Schleifpapier wirken: Staubpartikel, insbesondere in Kombination mit Sand oder anderen feinen Schmutzpartikeln, können wie Schleifpapier wirken [...] Dies ist besonders problematisch bei harten Hüllenmaterialien wie Kunststoff oder Polycarbonat, da diese weniger flexibel sind und den Staubpartikeln weniger nachgeben."

Konkret haben die Kratzer nichts mit dem Ausfall meines Displays zu tun. Um einmal dein Käsebeispiel zu korrigieren: Ich kaufe einen Käse, male dann mit einem Edding einen Smilie auf die Verpackung, unterbreche nicht die Kühlkette und ärgere mich dann berechtigt, dass der Käse vor Ablauf des MDH schimmelt. 

Ich würde mir hier etwas Rückhalt wünschen, denn das kann ja offensichtlich jeden treffen, der keine  Versicherung abgeschlossen hat: Während der Nutzung von Gebrauchsgegenständen kommt es zu Gebrauchsspuren. Sollten diese zur Ablehnung von Reparaturen führen, die nichts mit dem optischen Makel zu tun haben, ist man vollständig der Willkür von Samsung unterworfen. Das ist nicht gut! Das sollte man kritisieren. 

ich bedanke mich bei dem Nutzer, der mich in einer konstruktiven Direktnachricht über weitere Reparaturoptionen aufgeklärt hat. 




 

lossimarko
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Du wünscht die Rückhalt, obwohl du dich selbst nicht abgesichert hast? Du warst nicht bereit dich abzusichern und gibst jetzt den "Anderen" (Samsung) die Schuld für deinen Ärger und deinen finanziellen Verlust? Fraglich, wer realitätsfremd denkt. 

 

Man fahre ein Auto, nehme nur Haftpflicht, ein Reh läuft rein und schädigt das Fahrzeug > Reparatur auf eigene Kosten ...

 

Man öffne das Fenster und Durchzug schlägt das Fenster zu, man habe keine Hausratversicherung mit Glasbruch > Reparatur auf eigene Kosten

 

Man verklage einen Konzern 😉 ohne Rechtsschutz und verliere > Zahlung auf eigene Kosten ... bei Gewinn die vereinbarte Selbstbeteiligung

 

Soll ich weiter machen? Wie schon in allen vorherigen Antworten nur dein subjektiver Blick und dein Anspruchsverhalten auf Dinge.

 

Du bist immer und nicht nur  Samsung den Bedingungen des jeweiligen Anbieters unterlegen. Seine AGB (im Übrigen ohne "s", denn die Abkürzung ist schon der Plural) regeln Garantieansprüche. Es gibt überhaupt keinen Diskussionsspielraum. 

 

Abschließend:
https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/gewaehrleistungsrecht/gewaehrleistung-handy/

Gilt genauso für Deutschland. So lang du nicht nachweisen kannst, dass der Schaden einen anderen Grund hat, egal ob du das glaubst oder nicht, wird eben nicht auf Garantie repariert. Du bist einfach nur ungenügend informiert und nur sauer, dass du den Schaden hast. Unwissenheit schützt aber bekanntlich vor Schaden nicht.