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Originalthema:

S7 Edge Display ohne Einfluss "gebrochen"

(Thema erstellt am: 09-06-2017 08:20 AM)
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Kurono89
First Poster
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Guten Morgen liebe Samsung Community,

 

mein S7 Edge hat sich gestern leider von alleine verabschiedet.

Das Display ist relativ mittag ganz links aussen wo die Wölbung ist gesplittert/gebrochen.

Es ist nur eine kleine Stelle aber das Display scheint hinüber zu sein.

Eine Hälfte des Bildschirms ist komplett weiß der Rest flackert sehr stark 😞

 

Ich nutze eine Lederhülle mit Magnetverschluss die das Handy vorne und hinten schützt.

Zusätzlich habe ich eine Panzerglasfolie auf der Vorderseite, die auch die abgerundeten Seiten des

Displays schützt.

Gestern nach Feierabend hole ich das Handy aus meiner Hosentasche und habe den Schaden bemerkt.

Ich bin weder gestürzt noch ist das Handy mir hin gefallen. Das Handy ist von Ende Februar. Rechnung etc noch vorhanden

Laut Samsung soll ich nach Dortmund zu einem zertifizierten Partner fahren, damit der Schaden repariert wird.

Hat jemand sowas schon mal gehabt und liegt das im Rahmen der Garantie ? Wie gesagt das Handy war die ganze Zeit in meiner Hosentasche und es war weder großer Hitze noch großer Kälte ausgesetzt.

Der Servicepartner in Dortmund ist laut Google sehr schlecht bewertet und ich habe wenig lust umsonst dorthin zu fahren. War jemand schon mal dort ?

 

Viele Grüße

 

Riccardo

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DavidB
Moderator
Moderator
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Hallo Kurono89,

 

von hier aus können wir nicht beurteilen, ob der Schaden deines Samsung Galaxy S7 edge unter die Garantie fällt. Dafür muss schon einer unserer Experten einen Blick darauf werfen. Aber wir können dir sagen, dass "unsachgemäße Behandlung" ein Ausschlussgrund für die Garantie ist. Das Problem vor dem unser Servicepartner stehen wird, ist, dass Smartphone normalerweise nicht von alleine splittern und du irgendwie beweisen müsstest, dass das in diesem Fall doch passiert ist. :smileyfrustrated:

DavidB.png
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Urlaub
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Falls du beim Servicepartner keinen Erfolg hast solltest du es über deinen Händler versuchen.

Stichwort gesetzliche Gewährleistung (Händler)

Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum muß er (Händler) dir (Kunde) nachweisen das der Schaden (z.B. Materialfehler) nicht schon zum Zeitpunkt der Übergabe an dich vorhanden war.

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