16-02-2024 02:42 PM - bearbeitet 20-02-2024 01:38 PM
Die Testerkampagne wird veranstaltet von der Samsung Electronics GmbH, Am Kronberger Hang 6, 65824 Schwalbach/Ts., Deutschland (nachfolgend „Samsung“).
1 Teilnahmeberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben und über ein Nutzerkonto in der Samsung Community (Samsung Account) verfügen. Mitarbeiter*innen von Samsung, Angehörige und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Nutzer*innen der Samsung Community mit dem Rang „Samsung Members Star ★“, „Samsung Members Star ★★“ und „Samsung Members Star ★★★“ sowie ihre Angehörigen.
1.2 Jede Person darf an der Testerkampagne nur einmal während des in Ziffer 2.1 festgelegten Teilnahmezeitraums teilnehmen.
2 Durchführung der Testerkampagne
2.1 Samsung führt zwischen dem 16.02.2024 bis zum 25.02.2024 („Teilnahmezeitraum“) ein Gewinnspiel in der Samsung Community durch. Zur Teilnahme muss in den Kommentaren unter dem dazugehörigen Beitrag eine etwa 100 Wörter lange Antwort zur Frage „Welches Feature der Galaxy Book4-Serie findest du besonders interessant und wofür würdest du das Notebook nutzen?“ gepostet werden. Am Ende des Teilnahmezeitraums werden alle Kommentare bis zum 27.02.2024 ausgewertet. Das Community Management wählt anhand der Formulierung, Qualität und Kreativität der Kommentare drei Gewinner*innen aus. Die ausgewählten Personen werden anschließend per Privatnachricht kontaktiert.
2.2 Mit dem Posten des Kommentars nach Ziffer 2.1. akzeptiert der*die Teilnehmer*in die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen vollumfänglich.
2.3 Die Gewinner*innen müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Benachrichtigung über den Gewinn auf die zuvor erhaltene Privatnachricht antworten. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, ist Samsung berechtigt, den*die ursprüngliche*n Gewinner*in auszuschließen und unter den restlichen Teilnehmer*innen, die nach Ziffer 2.1 teilgenommen haben, eine*n andere*n Gewinner*in, gemäß Ziffer 2.1, zu ermitteln.
2.4 Nach Erhalt der Testgeräte, haben die Tester*innen drei Wochen Zeit („Test-Phase“), mindestens drei Rezensionen auf den in Ziffer 2.6 festgelegten Online-Plattformen zu schreiben. Zudem müssen sie in diesem Zeitraum einen Testbericht für die Samsung Members Community verfassen. Nur wenn die Tester*innen diese Anforderungen innerhalb der vorgegebenen Zeit erfüllt haben, dürfen sie die Geräte behalten.
2.5 Für die Rezensionen und den Testbericht darf keine künstliche Intelligenz (ChatGPT o.Ä.) genutzt werden.
2.6 Die Rezensionen müssen auf den Online-Plattformen „Samsung Online Shop“, „Amazon“ und „MediaMarkt“ veröffentlicht werden und mindestens 300 Wörter lang sein. Zudem müssen sich die mindestens drei Rezensionen jeweils im Wortlaut unterscheiden und es muss erwähnt werden, dass das Gerät von Samsung zur Verfügung gestellt worden ist. Auch der Testbericht muss eine angemessene Länge von mindestens 300 Wörtern haben. Zudem muss der Testbericht als eigener Thread im Bereich "Produkte und Shop > Notebook, SSD & IT" gepostet werden. Der Testbericht darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere muss der Testbericht das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) einhalten und darf nicht irreführend, herabwürdigend oder sonst unlauter sein und darf keinen unlauteren oder unzulässigen Vergleich vornehmen.
2.7 Nach der Veröffentlichung der Rezensionen müssen die ausgewählten Personen Samsung Links zu den Rezensionen oder Screenshots von den Rezensionen zukommen lassen. Screenshots können via WeTransfer verschickt werden. Die E-Mail-Adresse wird den ausgewählten Personen mitgeteilt.
3 Testgeräte
3.1 Im Rahmen der Testerkampagne werden folgende Geräte vergeben:
2x Galaxy Book Pro (16 Zoll, 16 GB Arbeitsspeicher, 512 GB Speicher, Modellcode NP960XGK-KG2DE)
1x Galaxy Book4 Pro 360 (16 Zoll, 32 GB Arbeitsspeicher, 1 TB Speicher, Modellcode NP960QGK-KG1DE)
3.2 Die Geräte werden postalisch an die von dem*der jeweiligen Gewinner*in per Direct Message angegebene Adresse verschickt.
3.3 Die Testgeräte sind nicht verhandelbar, umtauschbar oder übertragbar.
3.4 Samsung behält sich das Recht vor, die Testgeräte durch andere Geräte in einem ähnlichen Wert zu ersetzen, sofern das genannte Gerät aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Samsung liegen, nicht mehr erhältlich ist.
3.5 Den Tester*innen von Samsung für die Testerkampagne zur Verfügung gestellten Testgeräte bleiben vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 3.9 Eigentum von Samsung.
3.6 Vor Erhalt der Testgeräte müssen die Tester*innen eine Leihstellungsvereinbarung unterzeichnen und diese fristgerecht an Samsung zurückschicken.
3.7 Während der Test-Phase tragen die Tester*innen die Verantwortung für den Zustand und die Erhaltung des Testgeräts. Für Schäden und Verlust innerhalb der Test-Phase haftet der*die Tester*in entsprechend der Leihstellungsvereinbarung.
3.8 Die Tester*innen verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Testgeräte nach Ablauf der Test-Phase entsprechend den Fristen laut Leihstellungsvereinbarung an Samsung zurückzusenden.
Sollten die Tester*innen die Testgeräte nicht zurücksenden oder die Rückgabe gleich aus welchem Grund verzögern, ist Samsung berechtigt, ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einzuleiten.
3.9 Sofern die Tester*innen die in diesen Teilnahmebedingungen gestellten Aufgaben (Ziffer 2.4. bis 2.7.) vollständig erfüllen, dürfen die Tester*innen die überlassenen Testgeräte unentgeltlich behalten. Für diesen Fall erklärt Samsung bereits jetzt aufschiebend bedingt das Angebot für die Eigentumsübertragung auf die Tester*innen. Die Tester*innen nehmen dieses Angebot konkludent an, wenn sie die Testgeräte nach der ordnungsgemäßen Erfüllung aller Aufgaben und der Übermittlung der Resultate nicht innerhalb der in der Leihstellung vereinbarten Frist an Samsung zurücksenden. Samsung verzichtet auf den Zugang der Annahme.
3.10. Ist das Eigentum an einem Testgerät gemäß Ziffer 3.5 auf eine*n Tester*in übertragen worden, verpflichtet sich der*die Tester*in, das Testgerät für die Dauer eines (1) Jahres, gerechnet ab Überlassung des Testgeräts, weder entgeltlich anzubieten noch zu verkaufen.
4 Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten
4.1 Alle Tester*innen räumen Samsung ein örtlich, zeitlich und sachlich unbeschränktes sowie unentgeltliches Nutzungsrecht an dem im Zusammenhang mit der Test-Aktion von ihnen erstellten Testberichten und Rezensionen nach Ziffer 2.4. ein, um diesen werblich zu nutzen, zu vervielfältigen, wiederzugeben, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen sowie zu verbreiten. Samsung ist berechtigt, Dritten hieran Unterlizenzen einzuräumen. Die Tester*innen verzichten auf das Recht auf Namensnennung.
5 Ausschluss von der Testerkampagne
5.1 Samsung ist berechtigt, Teilnehmer*innen von der Testerkampagne auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche, irreführende oder betrügerische Angaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen und/oder versuchen, regelwidrig an der Testerkampagne teilzunehmen oder das Jury- bzw. Abstimmungsergebnis zu manipulieren.
5.2 Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist Samsung – auch nachträglich – berechtigt, Testgeräte abzuerkennen und bereits ausgehändigte Testgeräte zurückzufordern bzw. Wertersatz zu verlangen.
5.3 Teilnahmebeiträge müssen den folgenden Richtlinien entsprechen. Andernfalls wird der*die Teilnehmer*in von der Testerkampagne ausgeschlossen:
Der Kommentar darf keine Gewalt gegen Mensch oder Tier beinhalten.
Der Kommentar darf nicht das geistige Eigentum eines*einer Anderen sein.
Der Kommentar darf nicht die Persönlichkeitsrechte eines*einer Anderen verletzen oder Personen(-gruppen) diffamieren.
Der Kommentar muss für Menschen jeden Alters geeignet sein und darf keinerlei Gesetze verletzen.
Der Kommentar darf keine anstößigen, sexuellen, beleidigenden, abschätzigen oder anderweitig unpassenden Inhalte haben.
Der Kommentar darf keine Werbung enthalten. Es dürfen keine Produkte genannt werden, die nicht von Samsung sind.
5.4 Teilnehmer*innen sollten in ihren Beiträgen keine persönlichen Informationen (wie Name, Anschrift, etc.) preisgeben. Auch solche Kommentare können zum Schutze der Teilnehmer*innen entfernt werden und nehmen nicht an dieser Testerkampagne teil.
6 Haftung
6.1 Samsung übernimmt keine Haftung dafür, dass die Samsung Community, die Testerkampagne, Kommentare, Likes und etwaige Links verfügbar und von den Teilnehmer*innen technisch fehlerfrei und vollständig abrufbar sind. Insbesondere wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine Haftung für Schäden und Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen.
6.2 Samsung haftet nicht für Schäden, die bei der Durchführung der Testerkampagne oder der Inanspruchnahme eines Gewinns entstehen. Nicht ausgeschlossen ist jedoch die gesetzliche Haftung für (a) Personenschäden oder Todesfälle, (b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, (c) Schäden aufgrund von Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, auf deren Erfüllung sich der*die Teilnehmer*in verlassen durfte und verlassen hat, sowie (d) Fälle, in denen eine Haftung aufgrund von Gesetz nicht ausgeschlossen werden kann, wie bspw. aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. Soweit Samsung eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Der*die Teilnehmer*in verpflichtet sich insbesondere dazu, die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen zu beachten und keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeigneten Inhalte zu verbreiten oder darzustellen.
7 Sonstiges
7.1 Samsung ist berechtigt, die Testerkampagne vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern]. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Testerkampagne aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. [Bei einer Änderung der Teilnahmebedingungen werden die Teilnehmer*innen umgehend über diese in Kenntnis gesetzt; den Teilnehmer*innen wird eine angemessene Frist eingeräumt, binnen derer die neuen Teilnahmebedingungen widersprechen können. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn die Teilnehmer*innen nicht innerhalb der Frist widersprechen. Die Teilnehmer*innen dürfen das Einverständnis nicht ohne Angabe wesentlicher Gründe verweigern.]
7.2 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.
7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.