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Originalthema:

Samsung ignoriert eigene AGBs // Monitor mit DoA

(Thema erstellt am: 28-02-2023 02:49 PM)
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Members_Zr3RBh2
Apprentice
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Am 5.12. 2022 habe ich einen Samsung - Fernseher (Modell: Samsung QE65S95BATXXN) erworben. Die erste Begeisterung war bereits nach dem Auspacken schnell verflogen: Der Fernseher ist an der oberen linke Ecke stark verbogen. Die beiden Hälften des Gehäuses klaffen auseinander. Den Fehler habe ich innerhalb der geforderten Frist (7 Tage) bei Samsung angemeldet. Der Ansprechpartner hatte dies sofort als DOA-Lieferung bezeichnet und einen direkten Austausch Fernsehers zur Sprache gebracht. Ich sollte auf einen Anruf der austauschenden Firma warten.
Es folgten tatsächlich mehrere Kontaktaufnahmen, jedoch stets durch Firmen, die seitens Samsung mit der Reparatur beauftragt worden sind. Diesen Firmen habe ich stets mit dem Hinweis auf den Befund (DoA) und die AGBs, die das Verhalten seitens Samsung definieren, abgesagt und ein weiteres Gespräch mit Samsung gesucht. Inzwischen sind beinahe 3 Monate vergangen und Samsung hat tatsächlich den x-ten Versuch gestartet, sich ihrer Verantwortung und den Vorgaben der eigenen AGBS entziehen zu wollen. Gestern erfolgte mein letzter Versuch, dem Kundeservice klar zu machen, was zu tun ist. Mir wurde ein heutiger Telefontermin in Aussicht gestellt - leider wurde dieser nicht wahrgenommen.
Das ist kein Kundenservice, das ist schlicht eine bodenlose Frechheit. 
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was wären die Empfehlungen?

Vielen Dank 
B. Wasmer

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1 Lösung


Akzeptierte Lösungen
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FabianD
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Hallo @Members_Zr3RBh2 , da scheint leider einiges schief gelaufen zu sein. 😕 Wende dich bitte mal an unser Team vom Beschwerdemanagement. Du erreichst sie über das Formular "Lob & Kritik". Sende den Kolleg*innen bitte neben Kontakt- und Gerätedaten auch deine Kundennummer mit, falls vorhanden. Du hilft ihnen damit, deine Anfrage schneller zuordnen zu können. 
Das "Lob & Kritik"-Formular kannst du hier aufrufen (Klick mich!)

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6 Antworten
Chris2022
Mastermind
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@Members_Zr3RBh2 Reklamationen sind generell innerhalb der 2 jährigen Garantie/Gewährleistung immer mit dem Händler abzuklären.

Der Händler ist der Vertragspartner und muss den Mangel abstellen bzw. einen Reparaturdienstleister beauftragen, der den Mangel behebt, nicht der Käufer und auch nicht der Hersteller!

 

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andy1954
Legend
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Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt.
Members_Zr3RBh2
Apprentice
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Danke für die Antwort:
Der Händler hatte diesen Punkt mit Samsung bereits im Vorfeld geklärt und die Antwort wurde seitens Samsung akzeptiert.

Lösung
FabianD
Moderator
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Hallo @Members_Zr3RBh2 , da scheint leider einiges schief gelaufen zu sein. 😕 Wende dich bitte mal an unser Team vom Beschwerdemanagement. Du erreichst sie über das Formular "Lob & Kritik". Sende den Kolleg*innen bitte neben Kontakt- und Gerätedaten auch deine Kundennummer mit, falls vorhanden. Du hilft ihnen damit, deine Anfrage schneller zuordnen zu können. 
Das "Lob & Kritik"-Formular kannst du hier aufrufen (Klick mich!)

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Members_Zr3RBh2
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Vielen Dank für die Antwort, FabianD

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