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Originalthema:

Telefongespräche transkriptieren

(Thema erstellt am: 09-02-2025 12:00 PM)
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Ratzi
Voyager
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Hi,
ich habe mal mit meinem Sohn die Aufzeichnung von Telefongespräche ausprobiert. Wichtig ist, dass der Gesprächspartner (und der Anrufer) eine Ansage bekommt, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Das geht also nicht heimlich. 😉
Das Transskript zu unseren Gesprächen war aber dann echt übel. Da hat praktisch gar nichts gestimmt.
Wollte euch nur mal meine Erfahrung mitteilen, zerfleischt mich nicht gleich wieder.
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RayYa
Maestro
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Ok, da hat sich, auf Deutsch jedenfalls, nichts verbessert. Das läuft ja lokal auf dem Phone, wenn ich mich richtig erinnere. Und da sind die Möglichkeiten wohl eingeschränkt gegenüber den Cloudbasierten apps.

Für face to face transcript gibts ja andere apps. u. a. in den Eingabehilfen etwas anderes von Samsung. probier mal das, ging bei mir in einem test deutlich besser.

Ob das in anrufen nutzbar ist, weiß ich nicht. Andere Lösungen von google etc. sicherlich gar nicht.
osnix
MegaStar
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Nein, das ist nicht so.

Wenn du dir keine ausdrückliche Erlaubnis zum Aufnehmen des Gesprächs einholst, ist die bloße Ansage in Deutschland illegal.

In Deutschland können Gespräche nur mit gegenseitigem Einverständnis aufgenommen werden.

„Sie werden aufgenommen“ als Ansage ist absolut unzulässig und strafbar.

Das kannst du dir gerne ansehen, samt 200+ Urteilen darüber.

https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Ich verstehe auch nicht, wie Samsung diese Option in Deutschland freigegeben hat.


Nachtrag:

Jeder sollte sich auch Samsungs Hinweise mal durchlesen, allerdings ist das, so wie es jetzt implementiert, genauso illegal.

Siehe Screenshot:
1739100466855.jpg
Ratzi
Voyager
Optionen
Für mich ist das auch eher Spielerei, ich brauche keine Aufzeichnung, wollte nur mitteilen, dass das Transskript eher bescheiden aussieht.

Ich freue mich aber schon beim ersten Spam-Anruf gefragt zu werden: "Sind sie damit einverstanden, dass das Gespräch zu Schulungszwecken aufgezeichnet wird?" und ich antworten kann: "Nein, und sie?" 😂
osnix
MegaStar
Optionen
Es geht nicht darum, ob du es benutzt oder nicht. Traurigerweise kann man sich in ernsthafte Schwierigkeiten bringen, wenn man nicht darauf achtet oder sich mit den Gesetzen nicht auskennt.

Aber dein Beispiel der Spam-Anrufe zeigt, wie diese Option in Deutschland implementiert werden muss.

Man informiert nicht, sondern holt sich eine Einwilligung.
ehemaliger User1
GrandMaster
Optionen

Ich habe das gerade mal mit einem Anruf zu meinem eigenen Festnetz ausprobiert.

Man muss ja selbst während des Anrufes die Aufnahme starten und dann kann man ja vorher fragen, ob der Gesprächsteilnehmer auch damit einverstanden ist.
Und dann entspricht es doch den Anforderungen in Deutschland.
Auf jeden Fall bekommt der Gesprächspartner darüber Bescheid, dass aufgezeichnet wird und dann wird er ja noch wissen, ob er zugestimmt hat oder nicht und im Zweifelsfall einfach auflegen.

Ich hatte früher mal eine Aufzeichnungs-App, da da wurde grundsätzlich automatisch aufgenommen und auch nichts nachgefragt.

Wo finde ich jetzt die Aufnahme eigentlich?
Habe es gefunden - Mikro hinter dem Anruf unter Letzte und im Internen Speicher unter Recordings-Call.

Gruß, Wolfgang
Galaxy S25 Ultra 512 GB, Titanium Black, UI 7.0, Android 15
osnix
MegaStar
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Du musst dir eine Einverständniserklärung holen, korrekt. Erst danach darfst du aufnehmen. Aber das ist nur die halbe Wahrheit, denn im Falle eines Streits über das aufgenommene Gespräch fehlt dir ein Beweis.

Und nein, „die Person wird wohl schon wissen…“, ist Quatsch. Du musst das Einverständnis einholen, und die deutsche Rechtslage ist da ganz strikt: „Allein der Versuch ist strafbar“.


Des Weiteren schau dir die Option zum Hinzufügen eines Teilnehmers in bereits aufgenommene Gespräche an.

Hier ist es so, dass jeder Teilnehmer zustimmen müsste. Wie du aber dem Text entnehmen kannst, denkt Samsung, dass in Deutschland nur eine Informationspflicht besteht, und genau so ist die Aufnahmeansage aufgebaut, als Information. Das ist allerdings nicht der Fall.


Mit deiner früheren App hast du dich in Deutschland strafbar gemacht, und das zu 100 %. Das darfst du nicht.
Ratzi
Voyager
Optionen
So werde ich das handhaben... oder natürlich ungefragt aufzeichnen, um den Sohn zu ärgern... 😊
RayYa
Maestro
Optionen
Danke für die Aufklärung. Dass eine aktive Zustimmung nötig ist, war mir auch nicht klar.

Daher war das Feature in Deutschland früher deaktiviert. Kann auch wieder kommen, wwnn Samsung das merkt.

Ich denke allerdings, dass der Nutzer der Funktion verantwortlich ist und sich bei Nichtbeachtung strafbar macht, nicht der Hersteller des "Tonträgers".

Technisch toll wäre es, wenn die Software die Abfrage vornimmt und die Antwort beachtet. Aber das mag die Justiz sicher gar nicht 😂
osnix
MegaStar
Optionen
Doch das ist genau, was sich der Gesetzgeber wünscht. Daher hörst du auch: „Aus … Gründen möchten wir dieses Telefonat aufnehmen, sollten Sie damit einverstanden sein …“

Was den Benutzer angeht, ja, der macht sich strafbar; hier gilt "StGB § 17 Verbotsirrtum" , oder auch bekannt als " Unwissenheit schützt nicht vor Strafe ". Der Hersteller ist allerdings auch nicht raus aus diese Sache, so einfach ist es nicht.