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Originalthema:

Garantie Erloschen trotz Schaden?

(Thema erstellt am: 04-08-2023 12:41 AM)
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Lockeee
First Poster
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Hey

ich habe ein Problem und zwar möchte ich mein Handy reparieren lassen und leider hat mein Handy auf der Rückseite risse. Wenn ich jemanden anrufe, hört die Person mich sehr schlecht und mein Internet funktioniert draußen nicht. Ich habe noch ca 8 monate garantie und möchte das reparieren lassen. Jetzt die Frage, ist die Garantie erloschen,  weil die Rückseite beschädigt ist und muss ich die Kosten für die Reparatur tragen. 

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8 Antworten
andy1954
Legend
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Das kann nur Samsung beantworten.
M--G
Samsung Members Star a. D. ✰
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Das kommt drauf an, was Samsung repariert aber ich denke da wird auf Garantie nix gemacht, wenn man so die Berichte hier im Forum sieht.
AlbertEinstein
Big Cheese
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Das Problem bei dir ist klar!Den die große Frage die Wir uns stellen,und Samsung dich garantiert auch fragen wird ist!Ist das Problem mit dem telefonieren(das man dich schlecht hört),und dem Internet (das es außerhalb der Wohnung nicht funktioniert) durch den Sturz ausgelöst worden?oder wahren die Probleme auch schon vor dem besagten schaden der Rückseite vorhanden?Aber Wenn die Schäden (Probleme)vor dem schaden des Smartphones schon vorhanden waren,ist die Frage von Samsung?aber wieso Du dich nicht früher gemeldet hast,zwecks Garantie Ansprüche!Das ist das Problem was du hast,und mit konfrontiert werden wirst.Oder ich gehe mal da von aus!das dein Smartphone Zeit drei Tagen das besagte Problem hat,du am Laptop(PC)Hilfe gesucht hast,dein Smartphone auf Werkseinstellungen gestellt hast,und eine Sicherung vom PC mit Smart Switch auf dein Smartphone gespielt hast,und es da bei runtergefallen ist 🤔 😉So könnte ich mir es vorstellen,wie es passiert sein könnte?Den das würde ja bedeuten das Problem wahr vor dem schaden der Rückseite schon da gewesen 😉 Vorausgesetzt es wahr so ungefähr 😉
AshuraMuto
Samsung Members Star ★★
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Es ist leider unerheblich ob die "Schäden " ursächlich dafür sind oder nicht. Fakt ist allerdings dass bei Einbau mit gebrochener Ruckseite nicht die volle Funktionalität und IP Zertifizierung des Gerätes wiederhergestellt wurde und somit Samsung bzw. die Werkstatt ihrer gesetzlichen Pflicht bei Reparaturen nicht nachgekommen wäre und spätere nachfolgen der Schäden ebenfalls nicht gewährleistet werden können .
Samsung und andere Geräte hersteller (zumindest im Smartphone Segment ) machen daher grundsätzlich keine Teilreparaturen. Es wird immer alles repariert und in solchen Fällen ist es ohnehin nicht möglich zu evaluieren ob der Schaden schon vorher existent war oder durch die Beschädigung der Rückseite erfolgt ist.
AshuraMuto.png
Marcoh5471
Voyager
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Herrje Sascha...
Anonymous User
Nicht anwendbar
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Ich gehe ziemlich sicher davon aus das die Garantie erloschen ist, da das Gerät einen Sturz hinter sich hat.
Gaschi78
Samsung Members Star ★★★
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es gibt keine Teilreparaturen, von daher musst du die Kosten für die Beschädigungen am Handy zahlen damit du wieder einen Garantieanspruch hast
Gaschi78.png
Morindor87
Explorer
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Hi, ich habe genau das selbe Problem wie bei dir! Was war das Problem und wie bist du am Ende vergangen?
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