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Originalthema:

Garantie für von Dritten gekaufte Zusatzartikel

(Thema erstellt am: 11-07-2021 02:56 PM)
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em2021
Student
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Ich möchte von jemand der einen Samsung Fernseher gekauft hat und dabei aus einer Aktion ein Samsung Handy gratis als Zugabe bekam dieses Handy kaufen. Der Verkäufer will mir die  Garantieerklärung von Samsung mit der aktionsnummer (marken-mehrwert- vorgangsnummer) die er dort eintragen will geben . genügt das für meinen garantieanspruch gegenüber Samsung oder brauche ich auch die Rechnung von dem gekauften Fernseher.

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13 Antworten
MaWil
Legend
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Richtig, fragen kost nix👌
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Butzefina
Samsung Members Star ★★
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Ich finde den thread gerade nicht- aber ich hab hier in der Community schon folgende Info von einem Moderator gelesen (wenn ich den link noch finde, poste ich ihn hier noch nachträglich):
Du benötigst die Rechnung von dem Aktionsgerät (also in diesem Fall der TV), die Registrierungsunterlagen mit der Vorgsngsnummer und den Lieferschein der Zugabe.
Butzefina.png
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Butzefina
Samsung Members Star ★★
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AshuraMuto
Samsung Members Star ★★
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Zusätzlich ist bei einer privaten Weitergabe auch ein Eigentumsübergangsnachweis ratsam. Denn im zweifelsfall werden die Adress und Personenangaben mit denen auf dem Lieferschein abgeglichen und dann entweder die Garantie abgelehnt oder das Gerät als nicht rechtmäßiges Eigentum eingestuft.
Da sollte man meiner Meinung nach immer lieber etwas vorsichtiger als nachsichtiger sein.

AshuraMuto.png
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