@JudithH schrieb: Hallo OliB, @OliB schrieb: Und was ist mit einem RC - Update für die XX" Q7 Flat QLED 4K Q7FN (2018) Modelle? Dazu liegen mir bisher noch keine Infos vor. Deinen anderen Beitrag habe ich verschoben, da es hier zum einen weder um AGBs oder Datenschutzerklärungen geht, noch um juristische Diskussionen. Ich habe dir dafür einen extra Thread in der Samsung Lounge erstellt. Grüße Hallo Judith, erstmal danke für das nicht löschen. Andere Mods haben das rigoros gemacht.. Nun, Garantiebestimmungen sind ein Bestandteil von AGBs. Du hast aber Recht: Im vorliegenden Urteil werden zumindest die Garantiebstimmungen NICHT angemahnt. Allerdings steht in den Samsung Garantiebestimmungen folgendes: 5. Ausgenommen von der Garantieleistung sind: a) Regelmäßige Inspektionen, Wartung und Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Verschleißerscheinungen; b) Transport- und Fahrtkosten sowie durch Auf- und Abbau des Gerätes entstandene Kosten; c) Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Gerätes sowie falsche Installation; d) Schäden, die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere von Samsung nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind. Ich sehe hier keinerlei Ausschluss zum Thema "aktivieren des Service - Menüs und Änderungen am selbigen durch den Kunden" Selbst der gummi-ähnliche § C in den Garantiebestimmungen kann hierbei nicht wirksam werden. VG OliB
... View more