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Originalthema:

Trade-In Bedingungen

(Thema erstellt am: 07-02-2023 11:28 PM)
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Silent_alpha
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Ich würde gerne  mein altes Galaxy s10 Plus über das Samsung trade in einschicken. 

Nun hab ich angewählt "Samsung Smartphone mit Displaybruch", beim Endbildschirm kam dann allerdings eine Meldung, dass das Handy voll funktionsfähig sein muss und keinen Displayschaden haben darf.. 

Stimmt da nun etwas nicht oder hab ich etwas falsch verstanden? 

Mein Handy hat einen Displayschaden und lässt sich nicht mehr bedienen. Zurückgesetzt ist es aber. 

Kann ich es nun einschicken oder nicht?

lgScreenshot (1).png

 

7 Antworten
osnix
MegaStar
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Schau doch einfach unter **.

Das steht auch :

Screenshot_20230207_235237_Samsung Internet_1000005221_1675810374.jpg
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osnix
MegaStar
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Und ja du kannst es einschicken wenn nur dein Display kaputt ist.
AshuraMuto
Samsung Members Star ★★
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Allerdings bekommst du wohl keinen zusätzlichen rückkaufwert bei einem Display Schaden.
Wenn es sich nicht mehr bedienen lässt ebenso wahrscheinlich dass du wegen diesen 2 Sachen dann lediglich den Bonus Betrag bekommst.
AshuraMuto.png
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Eren80
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Und wenn die Rückseite meines Smartphones auch Schäden aufweist bzw. Kaputt ist. Da es mir mal runtergefallen ist habe ich auf beiden seiten Beschädigungen ? Da habe ich mich auch zu Tode gelesen aber leider nichts gefunden...

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silentalpha
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Ich meine gelesen zu haben dass das nicht geht..
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Eren80
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Vielen Dank
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Igge1
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Moin - habe das selbe Thema.  Ich werde eine Beschwerde bei Samsung einreichen deswegen. Es ist ganz klar in den Bedingungen, dass ein S10 als Teilnahmegerät ausgewiesen. Dabei gibt es zwei Listen (mit/ohne Displaybruch). Somit ist die Ablehnung durch den Servicepartner nicht korrekt. Aber man eiert mit denen natürlich erstmal rum, und ich denke, bis die Antwort kommt ist der Online-Teilnahmeprozess dann beendet :winking-face: Auch wenn es keine Ankaufprämie gibt, so ist der Prozess ja leider lotwendig, wenn man die Tauschprämie haben will. Leider ging das ja schon beim Kaufprozess nicht, wenn man einen Provider zugebucht hat. Warum bloß nicht, ist es doch eine Teilnahmebedingung für den Gerätetausch (so zumindest das Kleingedruckte).

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