08-10-2021 10:52 PM - bearbeitet 08-10-2021 11:04 PM
Am 17.09.2021 – da dachte ich noch, es mit Samsung mit einem seriösen Unternehmen zu tun zu haben, ich hätte besser vorher die nahezu ausnahmslos negativen Bewertungen lesen sollen – habe ich das Galaxy Z Flip3 5G zusammen mit einem Mobilfunkvertrag bestellt. Der Mobilfunkvertrag wurde am gleichen Tag vom Netzbetreiber aktiviert bzw. freigeschaltet, die WebID-Identifikation hiernach erfolgreich durchlaufen.
Bis auf dementsprechende Bestätigungen, also diese betreffend den Abschluss und Annahme des Mobilfunkvertrages durch den Netzbetreiber und die WebID-Identifikation habe ich von Samsung zunächst rein gar nichts erhalten, auch keine Rückmeldung dahingehend, dass der Liefertermin nicht eingehalten werden kann.
Demzufolge habe ich darum gebeten, sofern sich eine Auslieferung des Galaxy Z Flip3 aufgrund von Lieferengpässen weiter verzögern sollte, mir zumindest die Nutzung des seit dem 17.09.2021 kostenpflichtig aktivierten Mobilfunkvertrages zu ermöglichen, sprich mir die aktivierte SIM-Karte zukommen zu lassen.
Stattdessen habe ich nach einigem Hin und Her dann schließlich am 29.09.2021 kommentarlos eine Ersatz-SIM-Karte unmittelbar vom Netzbetreiber erhalten. Die wiederum konnte ich natürlich nicht aktivieren, weil dazu regelmäßig die zufällig bei Vertragsabschluss generierte Kundenkennzahl erforderlich ist. Die Vertragsunterlagen hingegen hat Samsung ebenso wie das Galaxy Z Flip3 nicht versandt.
Also blieb mir leider neuerlich nichts anderes übrig, also einmal mehr den nahezu ausnahmslos inkompetenten, unfreundlichen und teilweise regelrecht frechen bzw. überheblich-schnippischen Kundenservice zu kontaktieren. Und es wurde natürlich nicht besser, so dass ich die Mitarbeiterin schließlich gebeten habe, mich doch mit ihrem Vorgesetzten zu verbinden. Einen solchen habe sie nicht, war die Antwort. Das Gespräch ging dann weiter, wieder eine Frage von meiner Seite, auf die sie keine Antwort wusste, ich möchte mich doch bitte einen Moment gedulden. Nach einiger Zeit des Wartens meinte sie dann, sie habe nun mit ihrem Vorgesetzten gesprochen – tja, wer lügt, sollte halt ein gewisses Maß an Intelligenz mitbringen … Nachdem ich meine Verwunderung über das angebliche Gespräch mit ihrem Vorgesetzten zum Ausdruck gebracht habe, meinte sie nur schnippisch, der sei schließlich nicht für jeden zu sprechen.
Als ich immer noch nicht aufgeben wollte und ihr jeden ihrer teilweise hanebüchenen Widersprüche aufgezeigt habe, wandte sie ein, das Galaxy Z Flip3 sei deswegen noch nicht verschickt worden, weil angeblich der Mobilfunkvertrag nicht zustande gekommen sei. Gleichwohl konnte sie ersehen, dass das WebID-Verfahren eingeleitet und abgeschlossen wurde, das hingegen nur dann initiiert wird, wenn der Netzbetreiber den Vertrag freigegeben hat. Abgesehen davon wurden mir bereits das Bereitstellungentgelt und die anteilige Grundgebühr in Rechnung gestellt. Das sei egal, ich müsse beweisen, dass der Vertrag über Samsung abgeschlossen worden sei, anderenfalls erhielte ich das Handy nicht. Ich solle den Vertrag einscannen – ich hatte zuvor zigfach erwähnt, dass mir der nicht vorliegt – und per E-Mail an Samsung schicken. Schon um mich neuerlich schriftlich zu beschweren, habe ich sie dennoch nach der E-Mail-Adresse gefragt – selbst die konnte sie mir nicht sagen, ich solle auf der Webseite nachsehen.
Ich habe daraufhin das Gespräch zu einem Ende gebracht, da es mir wirklich zunehmen schwergefallen ist, mit mich derartiger mit Dummheit gepaarter Ignoranz und Inkompetenz auseinander zu setzen.
Mittlerweile habe ich Samsung eine Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und wenn man dort gleichwohl der Ansicht, ist, die deutschen Gesetze gelten nur für andere, dann werde ich wohl oder übel den Rechtsweg beschreiten müssen, wobei die Einlassungen der Mitarbeiterin durchaus auch für die Strafjustiz interessante Anhaltspunkte liefern könnten.
Nachtrag: Mittlerweile gibt man seitens Samsung vor, es handele sich vorliegend um einen Fehler im Bestellsystem. Da fragt man sich natürlich, warum – wenn man das überhaupt glauben möchte – der Fehler nach nunmehr zwei Wochen immer noch nicht behoben ist bzw. was eine manuelle Nachbearbeitung durch die zuständige ominöse „Fachabteilung“ bislang verhindert hat. Schließlich hat man mein Geld gerne genommen – da passieren keine Fehler.
Ich für meinen Teil werde meinen Fehler sicher nicht wiederholen, das war meine erste und letzte Bestellung bei Samsung.
Und ich weiß schon jetzt, sobald ich das Handy habe, wenn ich es denn je erhalte, geht der Kampf um die ausgelobte Trade-in-Prämie weiter, notfalls ebenfalls mit gerichtlicher Hilfe, jedenfalls nicht mit Bitten und Betteln ...
Soweit der Stand am 01.10.2021.
Ich wollte es nun doch noch einmal im Guten versuchen. Daher Anruf gestern beim Samsung Online Shop; die Mitarbeiterin war ausnahmsweise bemüht und freundlich, hat den Abschluss des Mobilfunkvertrages bestätigt und wollte nach Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten den Versand des am 17.09.2021 bestellten Galaxy Z Flip3 5G forcieren und mich heute (08.10.2021) über das Ergebnis ihrer Bemühungen informieren. Leider kam – wen wundert’s – keine dementsprechende Mail.
Auf den Anruf beim Samsung Online Shop heute folgte dann die lapidare Info, das Gerät werde nicht mehr verschickt; Gründe wurden ebenso wenig genannt wie die Frage nach dem vorausbezahlten Kaufpreis beantwortet wurde. Die „Ausrede“ diesmal, es liege keine ausreichende Legitimation vor, daher könnten aus Gründen des Datenschutzes keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Das muss man sich dann nach mehr als drei Wochen vergeblichen Wartens lapidar von einem einfachen Hotline-Mitarbeiter sagen lassen, der wahrscheinlich nicht einmal weiß, was überhaupt unter die gesetzlich geschützten Daten fällt und wie sinnfrei es überhaupt ist, sich am Telefon auf den Datenschutz zu berufen … denn woher bitte nehmen die Mitarbeiter das Wissen, dass sie mit der Ihrer unsinnigen Auffassung nach auskunftsberechtigten Person sprechen. Im Übrigen ist es reichlich unseriös und nicht zuletzt widersprüchlich, die Auskunft zu erteilen, dass keine Lieferung erfolgen werden, sich über die Gründe, die datenschutzrechtlich kaum schützenswerter sein dürften, hingegen auszuschweigen.
Man kann in der Tat nur von einer Bestellung im Samsung Online Shop abraten, weitaus mehr natürlich noch davor, in Vorleistung zu gehen. Ich für meinen Teil warte nun noch ein wenig, dann jedoch werde ich allein schon aus Prinzip gerichtlich gegen Samsung vorgehen. Dann müssen Sie irgendwann Stellung beziehen … und zahlen dafür wenigstens noch Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.
am 09-10-2021 08:02 AM
09-10-2021 08:39 AM - bearbeitet 09-10-2021 08:41 AM
Ich war in der Tat selbst überrascht über die ausnahms- und beispiellos schlechten Bewertungen des Samsung Online Shops, hatte allerdings dennoch die Hoffnung, dass Samsung sich zumindest an die hierzulande geltenden Gesetze und nachweislich begründeten Vertragspflichten hält. Selbst die scheinen jedoch regelrecht nach Gutherrenart mit Füßen getreten zu werden, zumindest nach dem, was man in diversen Foren so liest.
Wahrscheinlich spart es mir daher tatsächlich viel Arbeit und Mühe, wenn ich angesichts der im Grunde eindeutigen Sach- und Rechtslage Klage auf Übereignung und Übergabe sowie Schadensersatz beim zuständigen Amtsgericht einreiche(n lasse). Angesichts der Vorleistung des Kaufpreises und der (andauernden) Vorspiegelung falscher Tatsachen, die mich zu der Annahme veranlasst haben, das bestellte (und vorausbezahlte) Handy letztlich auch zu erhalten, besteht zumindest auch der Anfangsverdacht einer Betrugsstraftat. Vielleicht hilft es ja, wenn neben einer Zivilklage auch die Strafjustiz diesen Laden einmal etwas genauer unter die Lupe nehmen zu lassen. Denn offenbar handelt es sich – gerade was die ohne Gegenleistung vereinnahmten und vorenthaltenen Vermögensvorteile betrifft – vorliegend um alles andere als einen Einzelfall.
09-10-2021 09:57 AM - bearbeitet 09-10-2021 10:12 AM
am 09-10-2021 11:01 AM
Nein, bestellt habe ich das Gerät am 17.09.2021 i. V. mit einem Mobilfunkvertrag zum Preis von EUR 249,-- in der gängigen Farbe phantom black. Das Sonderbare und nachgerade "Verdächtige" sind in der Tat die widersprüchlichen Aussagen von Seiten des schwachen Supports, die gestern darin gipfelten, dass mir gesagt wurde, das Gerät werde nicht ausgeliefert - ohne weitere Begründung. Heute schwang man dann wieder andere Töne, der Vorgang sei weiterhin bei der Fachabteilung anhängig, die jedoch von extern nicht zu erreichen sei; man könne sich überhaupt nicht erklären, wie der Mitarbeiter gestern behaupten konnte, das Gerät werde nicht ausgeliefert.
Es war schon eine Kraftanstrengung, überhaupt an eine SIM-Karte zu dem im Rahmen des kombinierten Vertrages am 17.09.2021 aktivierten Mobilfunkvertrages zu gelangen. Nicht einmal die habe ich unaufgefordert erhalten, sondern auch erst nach gut zwei Wochen ... und die ließ sich dann zunächst nicht einmal aktivieren, weil die Vertragsunterlagen weiterhin im Samsung-Nirwana verschwunden sind und mir dementsprechend die zur Aktivierung erforderliche Kundenkennzahl nicht vorlag. Kapiert hat der Support nicht einmal das ...
Zu alledem steht im online abrufbaren Bestellverlauf einerseits "Bearbeitung" andererseits "versendet: 23.09.2021". Da sag ich nur: honi soit qui mal y pense ...
am 09-10-2021 11:31 AM
am 09-10-2021 12:10 PM
Ja ... und selbst dort hat man sich nicht gerade positiv über die offensichtlich unausgereiften Prozesse bei Samsung geäußert.
am 09-10-2021 12:40 PM
09-10-2021 02:42 PM - bearbeitet 09-10-2021 02:42 PM
09-10-2021 07:21 PM - bearbeitet 09-10-2021 07:23 PM