vor 2 Wochen
vor 3 Wochen
vor 3 Wochen
Kann man als Betroffene Person dagegen vorgehen?
vor 3 Wochen
Ja, kannst du. Du kannst deine Rechte nach DSGVO nutzen, insbesondere das Auskunftsrecht, um bei Samsung schriftlich nachzufragen, welche deiner Daten genau betroffen sind. Schadensersatz ist laut DSGVO auch möglich, erfordert dann aber den Nachweis eines konkreten Schadens (finanziell oder z.B. erheblicher Stress), was gerade bei Name/E-Mail-Leaks oft schwierig ist.
Zusätzlich kannst du dich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, um den Vorfall untersuchen zu lassen und das Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
vor 2 Wochen
vor 2 Wochen
vor 2 Wochen
vor 2 Wochen
vor 2 Wochen
vor 2 Wochen
vor 2 Wochen - zuletzt bearbeitet vor 2 Wochen