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Originalthema:

Wieder Displayschaden innerhalb von 6 Monaten und keine Garantie !!!

(Thema erstellt am: 01-10-2024 12:19 AM)
1169 Anzeigen
SUK112
Apprentice
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Samsung ist wieder mit unterirdischem Service unterwegs.
Nach deutscher Rechtssprechung ist innerhalb der ersten 6 Monaten der Hersteller zur Gewährleistung verpflichtet. NUR SAMSUNG NICHT !!!
LASS DIE FINGER AUCH VOM FLIP6 !!!
DISPLAY SEHR EMPFINDLICH, DA EIN SANDKORN DAS DESPLAY ZERSTÖRT HAT LAUT SAMSUNG !!! DAS WAR JETZT MEIN LETZTES SAMSUNG !!!
8 Antworten
Whizhy
Pathfinder
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Hallo grüß Dich,

 

kurz mal hier eine Frage: Hast Du denn eine Extra Versicherung abgeschlossen? Es wäre mir ein Rätsel wenn Samsung hierbei nicht helfen würde.

AshuraMuto
Samsung Members Star ★★
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Bei den Flip und fold Geräten gibt es nur für den ersten Schaden eine Kulanz Reparatur
Gewährleistungspflicht gilt im Übrigen seit 2021 für 12 Monate aber bei extern verursachten Schäden ist es keine Gewährleistung oder Garantie
Gewährleistung gilt nur für Schäden die bereits im Vorfeld am oder im Gerät vorhanden waren ...
und Garantie ist noch mal etwas ganz anderes
AshuraMuto.png
SUK112
Apprentice
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Ich selbst komme aus den rechtsberatenden Berufen. Kulanz gab es keine und ja, ich habe eine Versichrung die zahlt.
475 BGB !
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AshuraMuto
Samsung Members Star ★★
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Ja dann solltest du ja auch bescheid wissen dass Garantie freiwillig nach AGBs ist (darin steht bei Samsung dass das Display nicht in der Garantie beinhaltet ist )
und Gewährleistung sollte man dann auch nicht mehr erklären müssen .... ist übrigens das gleiche Spiel beim Motorola razer x gewesen etc.
AshuraMuto.png
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SUK112
Apprentice
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Was nicht rechtens ist !!!!
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SUK112
Apprentice
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Gesetz steht über AGB
Nur mal so zur Info
AshuraMuto
Samsung Members Star ★★
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Alles klar dann lies dir bitte noch mal Gewährleistung gesetzl. Und Garantie freiwillig hersteller agb durch schöne woche dir
AshuraMuto.png
AshuraMuto
Samsung Members Star ★★
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nope im Falle der freiwilligen Garantie steht das Gesetz nur soweit über den AGBs insofern das Gesetz Vorgaben gibt wie AGBs zu formulieren sind 😜
sprich die AGBs sind so formuliert wie es der Rahmen vorgibt ... aber fremd verursachte Schäden werden dadurch immer noch nicht abgedeckt. Auch nicht wenn es nur ein Sandkorn sein sollte.
aber reden sie sich ruhig weiter ein ... wenn sie kein Samsung mehr kaufen wollen wünsche ich ihnen viel erfolg mit dem nächsten Hersteller und schöne woche noch ...
weitere Beiträge zu diesem Thema werde ich nicht mehr schreiben ,da es ohnehin ignoriert werden wird. 🙏
AshuraMuto.png